Mitteilungsvorlage - VO/3396/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Dem Rat liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:

 

 

4.1 Informationen der Bauleitplanung im Internet

Auf der Seite der Stadtplanung auf der Homepage der Stadt Wegberg kann man inzwischen in einer interaktiven Karte nachsehen, ob es für ein Grundstück einen Bebauungsplan gibt.

 

 

 

Die Sortierung erfolgt nach Straße und Hausnummer.

 

Sofern es einen Bebauungsplan gibt, kann man die Information anklicken und den Plan als PDF-Datei runterladen bzw. am Bildschirm öffnen.

Zu erreichen ist die Seite unter: Fachbereich Planen Bauen Wohnen, Bauleitplanung, Stadtplanung oder unter dem Link:

http://www.o-sp.de/wegberg/

 

Probieren Sie es aus!

 

 

4.2 Mittelanmeldung für die Bauleitplanung 2016

Der Rat der Stadt hatte bereits Ende 2012 beschlossen, dass das ursprüngliche Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept bei der Aufstellung der Bauleitpläne nicht mehr zu berücksichtigen sei. Aufgrund dieser Beschlusslage wurden Bebauungsplanverfahren für die Einzelhandelsbereiche Bahnhofstraße / Große Riet, Am Bahnhof und Gladbacher Straße / Sonnenweg nicht mehr weiterbetrieben.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung hat aktuell am 02.06.2015 im Rahmen einer Antragsberatung beschlossen, von einer Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes - als Grundlage für eine bauleitplanerische Steuerung der Einzelhandelsentwicklung - abzusehen. Die Verwaltung wird in Folge dessen von einer Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2016 zur Fortsetzung der vorgenannten Bebauungsplanverfahren in Höhe von 15.948,01 € absehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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