Entscheidungsvorlage - /2875/14-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.12.2014 beauftragt, die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten in Bezug auf die Fortführung der Schulsozialarbeit abschließend zu prüfen, bevor eine weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgt.

 

Die Verwaltung hat diesen Beschluss umgesetzt und nun Möglichkeiten erschlossen, aus dem Förderprogramm „Schulsozialarbeit“ des Landes NRW monatliche Zuschüsse in Höhe von 3.246 EUR zu generieren. Ferner besteht nach Rücksprache mit dem Gymnasium und der Realschule die Bereitschaft, aus bisher nicht genutzten Mitteln des Programms „Geld statt Stelle“ weitere Mittel in Höhe der ungedeckten Kosten zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt folgende Personalmaßnahmen umzusetzen, damit die entsprechenden Fördermittel abgerufen werden können und der Dienstbetrieb gewährleistet bleibt:

 

a)Die städtische Sozialarbeiterin wird ab dem 01.02.2016 befristet bis zunächst 31.12.2017 umgesetzt und übernimmt das Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeit für das Gymnasium sowie die Realschule.

 

b)Die Stelle des Streetworkers wird ab dem 01.02.2016 bis a.w. von 0,77 auf 1,0 Stellenanteile angehoben. Der Personaleinsatz ab dem 01.02.2016 erfolgt mit 0,23 Stellenanteilen im Bereich der Sozialarbeit für Asylbewerber (vorwiegend Unterstützungsleistungen bei der Beantragung von SGB II-Leistungen)

 

c)Die im Bereich der Flüchtlingsbetreuung zunächst für ein Jahr befristet besetzte Stelle (15.09.2015 bis einschl. 14.09.2016) soll verlängert werden. Aufgrund der Befristung der Fördermittel erfolgt die Befristung der Verlängerung der Besetzung der Stelle ebenfalls bis einschließlich 31.12.2017.

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass es sich bei der Aufgabe „Schulsozialarbeit“ um eine Aufgabe des Landes handelt. Aus diesem Grunde ist eine Verlängerung der Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich über den 31.12.2017 zunächst nicht geplant. Die Schulleitungen sind hierüber auch unterrichtet. Trotzdem hält die Verwaltung es im Sinne der Schülerinnen und Schüler für wichtig, das angebotene Förderprogramm umzusetzen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen zusätzliche Arbeitgeberaufwendungen durch Anhebung der Stelle des Streetworkers ab 01.02.2016 bis zum 31.12.2017 von 0,77 auf 1,0 Stellenanteile sowie Weiterbeschäftigung des Flüchtlingsbetreuers mit gleichen Konditionen in Höhe von:

 

Personalkostenhaushalt 2016:+28.000EUR

Personalkostenhaushalt 2017:+60.100EUR

 

Summe:+88.100 EUR

 

Gesamterträge Förderprogramm Schulsozialarbeit-74.658 EUR

Gesamterträge „Geld statt Stelle“-13.442 EUR

 

Summe:-88.100 EUR

 

 

Unter Berücksichtigung der vsl. Erträge aufgrund der Förderung und der vsl. Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist die Maßnahme kostenneutral.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.1 S.1 GO NRW entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag der Verwaltung wie folgt:

 

1)Im Vorgriff auf die Stellenplanberatungen 2016 wird die Stelle des Streetworkers (FB 202 / I 02) bereits ab dem 01.02.2016 von 0,77 auf 1,0 Stellenanteile angehoben.

 

2)Der Beschluss des Rates vom 12.05.2015 über die zusätzliche, zeitlich auf zunächst 12 Monate befristete Einrichtung einer Stelle in der Flüchtlingsbetreuung wird dahingehend geändert, dass das Beschäftigungsverhältnis des derzeitigen Stelleninhabers ab dem 15.09.2016 weiterhin befristet bis einschließlich 31.12.2017 fortgeführt wird.

 

Die Verwaltung wird im Übrigen beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt zu verfahren und die Fördermittel abzurufen. Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.1 S.3 durch den Rat ist für die Sitzung am 01.03.2016 vorgesehen.

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