Entscheidungsvorlage - VO/3497/16
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der AfW-Fraktion nach § 21 der Geschäftsordnung des Rates vom 04.02.2016; hier: "Verstoß gegen die Geschäftsordnung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ratsfraktion Aktiv für Wegberg hat mit Schreiben vom 04.02.2016, bei der Verwaltung eingegangen am 16.02.2016, zur öffentlichen Beratung des Tagesordnungspunktes 2.1 am 26.01.2016 im Haupt- und Finanzausschuss eine Anfrage gestellt.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
„Warum wurde nicht umgehend die Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung unterbrochen und im nichtöffentlichen Teil weiter geführt?“
Antwort der Verwaltung:
Es gab keinen Grund, die öffentliche Beratung zu unterbrechen, da es keine Fragen zur Arbeitsleistung von Mitarbeitern gab, sondern lediglich Fragen zur (notwendigen) Umverteilung von Aufgaben infolge der geplanten Fortsetzung der Schulsozialarbeit.
Frage 2:
„Welche Möglichkeiten haben Fraktionen, wenn die Sitzungsleitung - wie im geschilderten Fall, die des Bürgermeisters - wiederholt gegen die Geschäftsordnung des Rates verstoßen?“
Antwort der Verwaltung:
Der Bürgermeister hat weder am 26.01.2016 noch sonst gegen die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg verstoßen.
Frage 3:
„Wurden die betroffene Mitarbeiterin und Mitarbeiter über die Beratungen unterrichtet?“
Antwort der Verwaltung:
Ja.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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503,4 kB
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