Empfehlungsvorlage - VO/3505/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2016 auf der Grundlage des § 8 GemHVO erstellt. Die Stellenplanungen bestehen aus folgenden Dokumenten:

 

a)     Stellenplan (Zahlenwerk unterteilt nach Beschäftigtengruppe)

b)     Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte

c)     Übersicht über k.u.- (künftig umzuwandeln) bzw. k.w.- (künftig wegfallend) Vermerke

d)     Übersicht über die Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnungen

e)     Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplanes auf die Produkte

 

Auf die entsprechenden Anlagen zu dieser Beratungsvorlage wird verwiesen. Im Rahmen der Stellenplanerstellung erfolgte eine umfassende Beteiligung des Verwaltungsvorstandes, der Fachbereichsleiter/innen sowie des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten werden unmittelbar nach Erhalt nachgereicht.

 

Der Stellenplan weist eine Gesamtstellenzahl in Höhe von 194,94 Stellen aus. Im Vergleich mit dem Stellenplan 2015 (199,59 Stellen) entspricht dies einem Rückgang in Höhe von 4,65 Stellen. Diese Gesamtveränderung ergibt sich in Bezug auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Tariflich Beschäftigte:-0,85 Stellen

Sozial- und Erziehungsdienst-0,63 Stellen

Beamte-3,17 Stellen

 

Gesamt-4,65 Stellen

 

Zur ergänzenden Information ist dieser Beratungsvorlage erstmals eine Übersicht beigefügt, die die wesentlichen Veränderungen anhand der einzelnen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen darstellt. Darüber hinaus bietet die Verwaltung an, die wesentlichen Veränderungen ggf. im Rahmen der Haushaltsberatungen in den einzelnen Fraktionen zu erläutern. 

 

Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes muss darauf hingewiesen werden, dass der künftige Personalbedarf von den konkreten Belegungszahlen abhängt. Den Aufwendungen müssen die Zuschussgewährungen und Refinanzierungen bis zu einer Quote in Höhe von rund 79 % gegenübergestellt werden, die sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergeben.   

 

Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen. Auf die bedarfsgerechte Neukonzeption der Anzahl der angebotenen Ausbildungsstellen im Rahmen des Personalkosteneinsparkonzeptes wird verwiesen.

 

Die Ziele des Frauenförderplanes wurden berücksichtigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen 2016 sind bei den Sachkonten der jeweiligen Produkte im Teilergebnisplan veranschlagt.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellenplan 2016 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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Anlagen

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