Empfehlungsvorlage - VO/3514/16
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wohnbaufläche - In Bischofshütte" Bebauungsplanverfahren IV-10, Klinkum - In Bischofshütte - Verfügung der Bezirksregierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Vorberatung
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05.04.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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26.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.11.2014 hatte die CDU-Fraktion einen Antrag auf Ausweisung weiterer Wohnbauflächen „In Bischofshütte“ gestellt. Daraufhin hatte der Rat in seiner Sitzung am 16.06.2015 (Vorlage VO/3120/15) die Aufstellungsbeschlüsse zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbaufläche – In Bischofshütte“ und zum Bebauungsplan IV-10, Klinkum – In Bischofshütte gefasst. Die Abgrenzung der Planbereiche ist der Anlage 1 zu entnehmen. Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sollte im Rahmen der Haushaltsberatung 2016 entschieden werden.
Aufgrund dieser Beschlusslage wurde mit Datum vom 28.10.2015 eine Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt und um Mitteilung gebeten, welche Ziele der Raumordnung für den beantragten Bereich vorliegen und ob gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes landesplanerische Bedenken bestehen.
Die Bezirksregierung Köln teilt daraufhin mit Verfügung vom 11.01.2016 (siehe Anlage 2) mit, dass gegen die angefragte Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen „In Bischofshütte“ aus Sicht der Landes- und Regionalplanung Bedenken bestehen. Begründet wird die Entscheidung damit, dass sich der in Rede stehende Bereich außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) befindet und eine Realisierung der Fläche würde insbesondere zum Entstehen bzw. zur Verfestigung bandartiger Siedlungsstrukturen führen. Innerhalb der Ortslage seien offensichtlich ausreichende Entwicklungspotenziale vorhanden.
Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, die Aufstellungsbeschlüsse zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan IV-10 aufzuheben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt er möge beschließen,
a) den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbaufläche – In Bischofshütte“ vom 16.06.2015 und
b) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-10, Klinkum – In Bischofshütte vom 16.06.2015
aufzuheben.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2014 (BGB. I S. 2414). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Beschlusslage geltenden Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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602,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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379,5 kB
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