Entscheidungsvorlage - VO/3544/16
Grunddaten
- Betreff:
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Stadt Wegberg, Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung - 2015 bis 2020, Ergänzende Fassung vom März 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Vorberatung
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10.05.2016
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Bereit
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des Landeswassergesetzes (LWG NRW) haben Gemeinden das auf Ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Abwasseranlagen) zu betreiben.
Im Abstand von 6 Jahren haben die Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2015 bis 2020 mit Stand Januar 2015 erstellt und dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde am 12.05.2015 vom Rat der Stadt Wegberg zugestimmt.
Der Bezirksregierung Köln wurde das Abwasserbeseitigungskonzept zur Genehmigung am 14.04.2015 vorgelegt. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Wegberg wurde nachgereicht. Mit der Vorlage des Ratsbeschlusses begann die gesetzliche Genehmigungsfrist von 6 Monaten. Eine erste Prüfung durch die zuständige Behörde ergab Erläuterungs- bzw. Ergänzungsbedarf zum ABK. Zu den noch offenen Sachverhalten zum ABK der Stadt Wegberg fand eine Besprechung bei der Bezirksregierung statt. Auf der Grundlage dieser Besprechung wurden die geforderten Ergänzungen und Erläuterungen in einer „Ergänzenden Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung – 2015 bis 2020, Stand Januar 2015“ zusammengestellt und der Bezirksregierung am 07.03.2016 zur Abstimmung vorgelegt.
Mit der Vorlage der „Ergänzenden Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung“ werden u. a. weitere Investitionen im Abwasserbereich in Höhe von ca. 1,57 Mio. € im Zeitraum von 2017 bis 2020 erforderlich. Im Einzelnen sind dies die im Folgenden aufgeführten und von der Bezirksregierung Köln geforderten Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung (siehe auch „Ergänzenden Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung – 2015 bis 2020, Stand Januar 2015, Anlage 6):
Ordnungsnummer | Bezeichnung der Maßnahme aus der Niederschlagswasserbeseitigung | Kosten in Tausend Euro [T€] | Gesamtsumme 2017-2020 in [T€] | |||
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| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
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1.6.076 | Bau des Regenklärbeckens (RKB) „Industriestraße“ I, Wegberg |
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| 158 | 158 |
1.6.077 | Bau des Regenklärbeckens (RKB) „Industriestraße“ II, Wegberg |
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| 265 | 265 |
2.6.020 | Bau eines nachgeschalteten Retensionsbodenfilter (RBF), Arsbeck |
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| 650 | 650 |
2.6.021 | Bau eines Regenrückhaltebecken (RRB) KA Dalheim | 390 |
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| 390 |
2.6.022 | Verlängerung der Druckleitung vom Regenüberlaufbecken (RÜB) zur KA Dalheim | 110 |
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| 110 |
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| 500 |
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| 1.073 | 1.573 |
Damit erhöhen sich die bereits mit Ratsbeschluss beschlossen Investitionen aller Maßnahmen von 9,66 Mio. € auf 11,23 Mio. Die aufgeführten Maßnahmen befinden sich z. Zt. noch in der Konzeptionsphase. Der Ausführungszeitpunkt wurde daher in 2017 bzw. gegen Ende der Laufzeit des ABKs gelegt. Dies schützt die Stadt Wegberg vor möglichen Fehlinvestitionen. Die erforderlichen Mittel werden in den jeweiligen Haushaltsjahren angemeldet.
Am 23.03.2016 erfolgte die vorbehaltliche Genehmigung des ABK der Stadt Wegberg durch die Bezirksregierung Köln. Die vorliegende „Ergänzende Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung“ ist durch Ratsbeschluss zu bestätigen. Der Beschluss ist der Bezirksregierung vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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