Entscheidungsvorlage - VO/3567/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Vergaben vom 03.11.2015, Tagesordnungspunkt 1.7 – Sanierung der Wärme­versorgung für den Altbau der Erich Kästner Grundschule. Dort wurden die Ergeb­nis­se einer Konzeptstudie zur Erneuerung der Heizungsanlage vorgestellt. Es wurde der Beschluss gefasst, die Erneuerung gemäß dargestellter Variante 2  durch­zufüh­ren. Diese sah eine Gasbrennwert-Kesselanlage in Kombination mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Photovoltaikanlage zu deren Strom­ver­sorgung vor.

Das mit der weiteren Planung beauftragte Ingenieurbüro musste dem Fachbereich Gebäudewirtschaft mit Schreiben vom 09.03.2016 mitteilen, dass die bis dahin vor­gesehene Aufstellung der Luft-Wasser-Wärmepumpe in der Heizzentrale im Keller der Schule aufgrund der technischen Anforderungen an die Luftansaugung und Luftabführung leider nicht realisierbar ist.

Vom Ingenieurbüro wurden jedoch alternativ dazu verschiedene Standorte für eine Außenaufstellung der Wärmepumpe im Schulhof der Grundschule aufgezeigt und gemeinsam mit der Verwaltung geprüft.

Technisch ist die Aufstellung eines Außengeräts möglich, jedoch bestehen seitens der Verwaltung hinsichtlich der Schallemission der Wärmepumpe auf dem Schulhof der Grundschule erhebliche Bedenken. Auch wenn auf Basis der Schall­emissions­werte des Gerätes die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen getroffen würden und ein rechnerischer Nachweis des Schallschutzes geführt werden könnte, kann trotz allem eine Geräuschbelästigung in den Klassenräumen, auch wenn sie geringfügig sein sollte, nicht ausgeschlossen werden.

Daher schlägt die Verwaltung eine Planungsänderung dahingehend vor, vom Kon­zept der Heizungserneuerung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe Abstand zu nehmen und die Heizungsanlage ausschließ­lich mit Gasbrennwerttechnik zu erneuern.

Gemäß vorliegender aktueller Kostenberechnung des Ingenieurbüros und des Fach­bereichs Gebäudewirtschaft liegen die Gesamtkosten der Maßnahme nach Umstellung auf Gasbrennwerttechnik bei  280.800,- € , was eine Kostenreduzierung von rund  97.000,- €  gegenüber der ursprünglichen Variante mit Wärmepumpe bedeutet.

Die Terminplanung sieht wie bisher die Realisierung der Maßnahme in den Som­mer­­ferien 2016 bis zum Beginn der neuen Heizperiode vor. Die Ausschreibung soll in Kürze veröffentlicht werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die berechneten Gesamtkosten für die Erneuerung der Wärmeversorgung für den Altbau der Erich Kästner Grundschule auf Grundlage der geänderten Planung be­tragen 280.800,- €.

Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.03.2016 wird die Maßnahme zur Förderung durch das KInvFöG NRW gemeldet.

Im §6 des KInvFöG ist festgelegt, dass eine Förderung in einer Höhe von bis zu 90% erfolgt und die Kommune sich mit mindestens 10% Eigenanteil an den Kosten beteiligt. Der von der Stadt Wegberg zu tragende Eigenanteil beträgt rechnerisch somit 28.080,- €.

Bei der Erneuerung der Wärmeversorgung handelt es sich um eine Instand­haltungsmaßnahme, für die in der Vergangenheit bereits Rückstellungen in einer Höhe von insgesamt 64.000,- €  gebildet wurden. Dieser Betrag übersteigt den 10%-igen Eigenanteil der Stadt Wegberg, so dass keine zusätzlichen Instand­haltungsmittel zur Durchführung der Maßnahme erforderlich werden.

Die Rückstellungsmittel sind im Haushaltsplan 2016 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Hinweis zum Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFöG) NRW

Die durch die geringeren Kosten der Heizungsanlage frei werdenden Mittel aus dem KInvFöG können für die Durchführung anderer Maßnahmen Verwendung finden. Hierzu wird die Verwaltung Vorschläge unterbreiten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr stimmt der geänderten Planung für die Erneuerung der Wärmeversorgung für den Altbau der Erich Kästner Grundschule zu.

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