Empfehlungsvorlage - VO/3642/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma Gronau Wohnbau GmbH & Co. KG aus Wegberg beabsichtigt, die Erschließung des Bebauungsplangebietes I-45, Wegberg – Seniorengerechtes Wohnen an der Beecker Straße, auf eigene Kosten durchzuführen.

 

Die Erschließung ist nach § 123 Baugesetzbuch (BauGB) im Grundsatz Aufgabe der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht. Durch städtebauliche Verträge kann nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) u.a. die Erschließung Dritten übertragen werden.

 

Die vom Fachbereich geprüften Unterlagen des Erschließungsträgers zum Kanal- und Straßenbau sind auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes entwickelt worden.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss eines Erschließungsvertrages sind gegeben. Die zu vereinbarenden Leistungen sind den gesamten Umständen nach angemessen und stehen in sachlichem Zusammenhang mit der Erschließung. Es ist anzumerken, dass eine Gemeinde verpflichtet ist, die Erschließung selbst durchzuführen, falls sie bei Bestehen eines rechtverbindlichen Bebauungsplanes ein zumutbares Angebot eines Dritten zur Erschließung ablehnt.

 

Wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die volle Kostenübernahme durch den Erschließungsträger. Nach Fertigstellung und Abnahme übernimmt die Stadt die Anlagen kosten- und lastenfrei in ihre Unterhaltung.

 

Der Vertragstext und die Planunterlagen liegen dieser Vorlage als Anlage bei. Die Anlagen zum Vertrag (Lagepläne und Ausführungszeichnungen) werden am Sitzungstag im Ratssaal aushängen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen Verwaltungskosten (Personalkosten) durch Baukontrollen und Abnahmen sowie nach Fertigstellung Unterhaltungskosten im Bereich Straßen- und Kanalbau.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat, er möge beschließen, dem Angebot der Firma Gronau Wohnbau GmbH & Co. KG aus Wegberg zum Abschluss eines Erschließungsvertrages für die Erschließung des Bebauungsplangebietes I-45, Wegberg – Seniorengerechtes Wohnen an der Beecker Straße zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Abschluss des Vertragswerkes herbeizuführen.

 

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Anlagen

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