Empfehlungsvorlage - VO/3682/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.04.2015 hatten die Fraktionen der CDU, SPD, AfW und Freie Wähler einen Antrag auf Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Merbeck in einer Größe von rund 3 ha gestellt. Die Lage der in Rede stehenden Flächen kann der Anlage 1 entnommen werden. Eine Sachdarstellung aus Sicht der Verwaltung erfolgte in der Vorlage VO/3262/15. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Vorlage verwiesen.

 

Der Rat der Stadt hatte entgegenstehend der Beschlussempfehlung der Verwaltung in seiner Sitzung am 22.10.2015 beschlossen, dem Antrag vom 27.04.2015 zu folgen.

 

Mit Datum vom 28.10.2015 wurde daher eine Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln gestellt und um Mitteilung gebeten, welche Ziele der Raumordnung für den beantragten Bereich vorliegen und ob gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes landesplanerische Bedenken bestehen.

 

Die Bezirksregierung teilte daraufhin mit Verfügung vom 11.01.2016 mit, dass gegen die angefragte Änderung des Flächennutzungsplanes aus Sicht der Landes- und Regionalplanung Bedenken bestehen (siehe Anlage 2). Mit Vorlage VO/3512/16 wurde dieses Ergebnis dem Fachausschuss und dem Rat zur Beratung unterbreitet.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem Antrag vom 27.04.2015 zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Merbeck – aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung  - nicht zu folgen, wurde schließlich durch den Rat der Stadt am 26.04.2016 abgelehnt. Die Verwaltung wurde dadurch beauftragt, die Erörterung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz mit der Bezirksregierung Köln zu führen.

 

Diese Erörterung fand daraufhin am 28.06.2016 bei der Bezirksregierung in Köln statt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Regionalplanungsbehörde an ihrer landesplanerischen Beurteilung vom 11.01.2016 fest hält. Sie sieht aus Sicht der Landes- und Regionalplanung eine Inanspruchnahme des Freiraums in der beantragten Form für nicht erforderlich und hält das Vorhaben somit nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst. Der Vermerk zur Erörterung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der Erörterung und der seinerzeitigen Verfügung der Bezirksregierung spricht sich die Verwaltung dafür aus, dem Antrag vom 27.04.2015 nicht zu folgen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 11.01.2016 und dem Ergebnis der Erörterung vom 28.06.2016, dem Antrag der Fraktionen CDU, SPD, AfW und Freie Wähler vom 27.04.2015 zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Merbeck nicht zu folgen.

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Anlagen

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