Empfehlungsvorlage - VO/3576/16
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan I-10, Wegberg - Friedhofstraße / 21. Änderung; - Abwägung - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Vorberatung
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13.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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25.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-10, Wegberg – Friedhofstraße / 21. Änderung gefasst.
Das Plangebiet liegt in der Ortslage Wegberg im Eckbereich der Straßen Blütenweg und Knospenweg. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Entwurfsplan ersichtlich (Anlage 2)
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtliche Grundlage zu einer Umnutzung der Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.
Da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Plan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) handelt, wurde dieser im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Ferner konnte vor diesem Hintergrund von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der entsprechenden Beteiligung der Behörden abgesehen werden.
Der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit Begründung und weiteren Unterlagen hat in der Zeit vom 06.05.2016 bis einschließlich 08.06.2016 öffentlich ausgelegen. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und als Anlage 1 der Vorlage beigefügt worden.
Hierbei wird insbesondere auf die Stellungnahmen der Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst, des Erftverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg hingewiesen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf weist darauf hin, dass für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen vorliegen. Aufgrund eines konkreten Verdachts auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges, wurde die Fläche durch den Kampfmittelbeseitungsdienst im Juni diesen Jahres untersucht. Diese Untersuchung ergab keine Hinweise auf die Existenz von Kampfmitteln. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat jedoch darauf hingewiesen, dass dies nicht als Garantie für die Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden kann.
Der Erftverband weist darauf hin, dass im Plangebiet flurnahe Grundwasserstände auftreten können.
Die Bezirksregierung Arnsberg weist u.a. auf mögliche Auswirkungen durch Sümpfungsmaßnahmen beim Braunkohlenbergbau hin.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte diesen Stellungnahmen Rechnung getragen werden und entsprechend ergänzte Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Während der Auslegung des Planentwurfes wurden keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben.
Als nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die Fassung des Satzungsbeschlusses an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. | Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 1 der Beratungsvorlage - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Träger, wie beschrieben, folgen.
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2. | Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan I-10, Wegberg – Friedhofstraße / 21. Änderung in der ergänzten Fassung als Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet liegt in der Ortslage Wegberg im Eckbereich der Straßen Blütenweg und Knospenweg. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan I-10, Wegberg – Friedhofstraße / 21. Änderung in Kraft. Zeitgleich werden die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans I-10, Wegberg – Friedhofstraße innerhalb des Geltungsbereiches der 21. Änderung aufgehoben.
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Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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2
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4
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(wie Dokument)
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24,1 kB
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