Empfehlungsvorlage - VO/3577/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ sowie zum Bebauungsplan I-43, Wegberg – Feuerwache gefasst.

 

Die Geltungsbereiche der Plangebiete sind aus den beiden beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich (Anlage 1).

 

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Feuerwache im Eckbereich Maaseiker Str. / Grenzlandring zu schaffen.

 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den beiden Planverfahren wurde vom 20.04.2015 bis einschließlich 22.05.2015 durchgeführt.

Die in diesem Rahmen seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und als Anlagen 2 und 3 der Vorlage beigefügt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden zu diesem Zeitpunkt keine Anregungen vorgebracht.

 

 

Die Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanentwurfs ist vom 11.04.2016 bis einschließlich 13.05.2016 erfolgt.

Im Rahmen der Offenlage sind seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange die in den Anlagen 4 und 5 der Sitzungsvorlage aufgeführten Stellungnahmen eingegangen.

Seitens der Öffentlichkeit wurden auch in diesem Verfahrensschritt keine Anregungen vorgebracht.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich hieraus hinsichtlich der beigefügten Unterlagen zum Flächennutzungsplan „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ keine Auswirkungen. Die Planunterlagen für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sind den Anlagen 6 bis 8 zu entnehmen.

 

 

In seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan verweist der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf mögliche verkehrstechnische Konflikte bei der direkten Einfahrt von Feuerwehrfahrzeugen auf den Grenzlandring.

Im Bezug auf die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan I-43, Wegberg – Feuerwache schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW daher vor, hierzu einen entsprechenden Hinweis ergänzend in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Die Bebauungsplanunterlagen sind den Anlagen 9 bis 15 zu entnehmen.

 

Als nächste Verfahrensschritte stehen nun die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die Fassung des Beschlusses zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ und den Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan I-43, Wegberg - Feuerwache an.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 2 bis 5 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, folgen.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg ferner, er möge den nachfolgenden Hinweis ergänzend in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen:

 

„Bei einer zukünftigen Änderung des Bebauungsplans wird die seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW in der Stellungnahme vom 06.05.2016 geforderte Einzeichnung der Sichtdreiecke als auch der Planzeichen entlang der L400 „Bereich ohne Zugänge/Zufahrten“  im Bebauungsplan ergänzt.“

 

3.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne der Beschlussvorschläge Nr. 1 und 2 entscheidet, wird dem Rat ferner empfohlen, den Beschluss zur 3. Änderung des FNP „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-43, Wegberg – Feuerwache, in der geänderten Fassung zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und die Beschlüsse anschließend öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet der 3. Flächennutzungsplanänderung „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Wegberg, Flur 24, Flurstücke 597, 598, 599 und 58.

Das Plangebiet des Bebauungsplans I-43, Wegberg – Feuerwache umfasst lediglich die vorgenannte Parzelle 597.

 

Die genaue Abgrenzung der Gebiete ist aus den der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Feuerwache im Eckbereich Maaseiker Str. / Grenzlandring zu schaffen.

 

Die zu dem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung vom 19.01.2016 übernommen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

 

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