Entscheidungsvorlage - VO/3775/16
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeinsamer Antrag der Fraktion der CDU/FDP/AfW vom 29.09.2016 gem. § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg; hier: Auflösung und Neubildung der Ausschüsse Gemeinsamer Antrag der Fraktion AfW und FWW vom 10.10.2016 gem. § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg; hier: Einrichtung eines Ausschusses für Personal und Personalentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Jung, Peter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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25.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 29.09.2016 haben die Fraktionen CDU/FDP/AfW gemeinsam einen Antrag zur Auflösung und Neubildung der Ausschüsse gestellt.
Mit Datum vom 10.10.2016 haben die Fraktionen AfW/FWW gemeinsam einen Antrag zur Einrichtung eines Ausschusses für Personal und Personalentwicklung gestellt.
Vorliegend werden die o.g. Anträge zusammengefügt, da zwischen Ihnen ein sachlicher Zusammenhang dahingehend besteht, dass die bestehenden Ausschüsse der Stadt Wegberg um weitere (neue) Ausschüsse ergänzt werden sollen.
Bereits mit Datum vom 04.06.2015 stellte die Fraktion der Freien Wähler den Antrag zur Einrichtung eines Personalausschusses. In der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg vom 16.06.2015 wurde mit dem Abstimmungsergebnis (Zustimmung: 23; Ablehnung: 12; Enthaltung: 1) beschlossen, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.08.2015 und in der Ratssitzung am 01.09.2015 ein Personalausschuss gebildet wird.
Nach weiteren Erläuterungen durch die Verwaltung nahm der Rat zunächst Abstand davon, den Antrag umzusetzen. (vgl. hierzu die Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2015 (TOP 9). Den erneuten Antrag wertet die Verwaltung nunmehr als Umsetzungsauftrag. Einer weiteren Beschlussfassung bedarf es deswegen nicht.
Die Neuorganisation der Ausschüsse bedarf – unabhängig von den fiskalischen Auswirkungen – einer Vielzahl an Vorarbeiten. So ist beispielsweise abzuklären, ob ein einheitlicher Vorschlag zur Besetzung, zur Größe und den Ausschussvorsitzenden zustande kommt.
Darüber hinaus ist zu klären, ob eine antragsgemäße Beschlussfassung zur direkten Neuverteilung der Ausschüsse führt. Außerdem sind nicht unerhebliche Änderungen der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zunächst im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten und dann abschließend hierüber in der Ratssitzung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,8 kB
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(wie Dokument)
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526,3 kB
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