Entscheidungsvorlage - VO/3796/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.06.2016 die Verwaltung beauftragt, eine Potentialanalyse zu erstellen, die es ermöglicht alle Schulstandorte (Grundschulen) zu erhalten.

 

Die Anträge der Fraktion Freie Wähler vom 10.05.2016 und der CDU-Fraktion vom 26.04.2016 auf Vermietung von Schulräumen verfolgen den Zweck zusätzliche Einnahmen zu erzielen und sollen so ebenfalls zu einer Sicherung der Grundschulstandorte beitragen. Diese Anträge werden mit dieser Vorlage ebenfalls behandelt.

 

Zunächst kann festgestellt werden, dass die derzeitigen und prognostizierten Schülerzahlen (siehe 12. Fortschreibung der Schulstatistik mit Schulentwicklungsplanung; Stand 20.01.2016) alle Standorte zumindest als Teilstandorte sichern. Die Aufgabe eines Standortes wegen fehlender Schüler/Innen ist zum derzeitigen Zeitpunkt daher nicht erforderlich.

 

Weiter lässt sich festhalten, dass das durch das Gemeindeprüfungsamt (GPA) ermittelte Raumpotential, das letztendlich ein Einsparpotential in den Schulen der Stadt Wegberg dargestellt hatte, so nicht vorhanden ist. In den Betrachtungen der GPA sind die differenzierten Angebote und die besonderen Raumsituationen der Wegberger Grundschulen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden. Hier seien nur drei Beispiele genannt:

 

  1. Der zusätzlich erforderliche Raumbedarf für eine Differenzierung bei Schulen im jahrgangs­übergreifenden Lernen wurde nicht entsprechend berücksichtigt. Hier stehen aus baulicher Sicht ohne zusätzlichen Kostenaufwand keine Alternativen zur Verfügung. Aus diesem Grunde werden Differenzierungsangebote in den freistehenden „Normklassen“ (ca. 60 m²) durchgeführt.
  2. Das Angebot der internationalen Förderklasse in der Grundschule Arsbeck – Teilstandort Wildenrath benötigt einen zusätzlichen Raum und blieb völlig unberücksichtigt.
  3. Weitere Differenzierungsräume für das „Gemeinsame Lernen“ wurden nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Berücksichtigt man diese Änderungen und auch die zusätzlichen Erfordernisse der Inklusion (Wegberg unterhält keine eigene Förderschule), entsteht sehr nachvollziehbar ein höherer Raumbedarf in den Grundschulen, der aber nicht nachteilig zu sehen ist, da Fahrtkosten und auch ein finanzielles Engagement in einem möglichen „Zweckverband Förderschule“ entfallen.

 

Durch den Beschluss des Rates, die derzeitigen Grundschulstandorte weiter beizubehalten, sind Synergieeffekte und damit verbundene reduzierte Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen nicht zu erzielen. Potential könnte sich aus einer anderen als der bisherigen Nutzung von Schulraum ergeben. Alle denkbaren Nutzungen dürfen sich im Sinne der Schülerinnen und Schüler aber nicht negativ auf den Schulalltag auswirken. So sind Nutzungen wie z.B. eine Vermietung von Klassenräumen als Lagerraum nur dann denkbar, wenn an- und abfahrender Verkehr außerhalb der Schulzeiten erfolgt und den Schulbetrieb nicht beeinträchtigt. Ein Zugang zu den vermieteten Räumen kann auch nicht über den Schulzugang möglich sein, da dies immer auch einen unkontrollierten Zugang zu einem besonderen Schutzbereich zur Folge hätte. Fehlende getrennte Toilettenanlagen (Schüler/Mieter) erschweren zusätzliche Nutzungen.

 

Eine Überlassung von Schulraum an Vereine, wie z.B. von der Fraktion Freie Wähler angeführt, ist während der Schulzeiten auch nicht vorbehaltlos möglich, wenn es dabei z.B. zu Lärmimmissionen (Seniorentanzen, Übungsraum eines Trommlercorps) kommen sollte.

 

Eine alternative Nutzung von Schulraum im laufenden Schulbetrieb ist daher insgesamt und allgemeingültig schwer darzustellen. Bestehende Nutzungs­genehmigungen als Schulraum müssten bei anderweitiger Nutzung auch baurechtlich umgewidmet werden. Hier stellen sich in der Regel besondere Anforderungen an Brandschutz und Unfallschutz und daher ist auch dies zunächst mit hohen Investitionen verbunden.

 

Das mögliche Potential ist daher nicht sehr einfach zu erschließen und bringt mögliche Einnahmeeffekte durch die erforderlichen Investitionen erst zeitverzögert oder gar nicht.

 

Die Verwaltung hat bereits unabhängig von den Anträgen der Fraktionen das Potential von Einsparungen unter der Berücksichtigung der am 14.06.2016 getroffenen Entscheidung geprüft und in der Arbeitsgruppe diskutiert. Ein erstes Ergebnis der Überlegung Schulraum anders zu nutzen, ist die geplante Verlegung des Jugendamtes und des Arbeitsplatzes des Streetworkers in Räumlichkeiten der Erich-Kästner-Grundschule. Hier gibt es schon eine konkrete Raum- und Umbauplanung, die dem zuständigen Fachausschuss noch vorgestellt wird. Hierdurch könnten ab 2018 Mietkosten in Höhe von rund 14.000 € jährlich eingespart werden.

 

Beispielhaft lässt sich an den Planungen „Jugendamt“ verfolgen, dass in einem aufwändigen Abstimmungsprozess zwischen Fachamt, Gebäudewirtschaft, Bauordnung, Schule und –im vorliegenden Fall - Jugendamt Lösungen erarbeitet werden müssen, da die räumlichen Gegebenheiten in den Schulen nicht immer dem entsprechen, was vermarktet werden kann.

 

Die Verwaltung beabsichtigt auch weiter situationsbedingte Lösungen für jedes Gebäude zu finden. Insbesondere sollen aber durch Umnutzungen zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Schulen nicht dauerhaft beschnitten werden.

 

Ein Einsparpotential von jährlich 291.000,00 €, das im Haushaltsplan 2016 ab 2019 aufgeführt ist, ist aus den dargestellten Gründen und unter Beibehaltung aller Standorte jedoch unrealistisch.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beauftragt die Verwaltung, weiter nach zusätzlichen und rentierlichen Nutzungen für derzeit nicht benötigten Schulraum zu suchen und diese Maßnahmen in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung auch kurzfristig umzusetzen.

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Anlagen

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