Empfehlungsvorlage - VO/3738/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan III-21, Arsbeck – Adelgundisweg gefasst.

 

Das Plangebiet liegt in der Ortslage Arsbeck und wird von den Straßen Adelgundisweg und Endstraße begrenzt. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Entwurfsplan ersichtlich (Anlage 2).

 

Zielsetzung der Planung ist es, im Bereich des Plangebietes mittels Nachverdichtung weitere Baugrundstücke zu schaffen und diese für Bauwillige innerhalb der Ortslage Arsbeck anzubieten.

 

Da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Plan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) handelt, wurde dieser im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Ferner konnte vor diesem Hintergrund von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der entsprechenden Beteiligung der Behörden abgesehen werden.

 

Der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit Begründung und weiteren Unterlagen hat in der Zeit vom 29.08.2016 bis einschließlich 30.09.2016 öffentlich ausgelegen. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

Von Bedeutung sind insbesondere die Stellungnahmen des Geologischen Dienstes, der Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung Bergbau und Energie sowie des Kreises Heinsberg – Amt für Bauen und Wohnen.

Der Geologische Dienst weist auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Erdbebenzone 2 hin; die Bezirksregierung Arnsberg auf Einwirkungen des ehemaligen Steinkohlebergbaus. Der Kreis Heinsberg schließlich verweist auf einen „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“.

 

Nach Ansicht der Verwaltung sollte diesen Stellungnahmen Rechnung getragen werden und entsprechende zusätzliche Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Während der Auslegung des Planentwurfes wurden keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben.

 

Als nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die Fassung des Satzungsbeschlusses an.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 1 der Beratungsvorlage - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, folgen.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg ferner, er möge die nachfolgenden Hinweise ergänzend in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen:

 

a)     Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005-04 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.

 

b)     Das Plangebiet befindet sich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlebergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies ist bei Planungen zu berücksichtigen.

 

c)     Die Errichtung und der Betrieb von Klima, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luft- und Wärmepumpen sowie Blockheißkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfadens für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der Bund / Länder – Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LAI zu erfolgen.

 

3.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne der Beschlüsse Nr. 1 und 2 über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan III-21, Arsbeck – Adelgundisweg in der ergänzten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet liegt in der Ortslage Arsbeck und wird von den Straßen Adelgundisweg und Endstraße begrenzt. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan III-21, Arsbeck – Adelgundisweg in Kraft.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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