Entscheidungsvorlage - VO/3862/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Entscheidung
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06.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Wegberg hat im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes verschiedene Maßnahmen angemeldet.
Kommunalinvestitionsfördergesetz |
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| Netto-Kosten | Geplanter Mittelabruf | Mittel-verwendung |
Photovoltaikanlage Grundschule Arsbeck | 60.500,00 € | 54.450,00 € |
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Photovoltaikanlage Kindergarten Klinkum | 23.000,00 € | 20.700,00 € |
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Photovoltaikanlage Zweifachsporthalle | 64.500,00 € | 58.050,00 € |
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Photovoltaikanlage Realschule | 38.000,00 € | 34.200,00 € |
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Photovoltaikanlage Grundschule Wegberg | 48.000,00 € | 43.200,00 € |
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Photovoltaikanlage Dreifachsporthalle | 74.000,00 € | 66.600,00 € |
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Erneuerung Heizung Grundschule Wegberg | 280.800,00 € | 252.720,00 € |
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Photovoltaikanlage Hallenbad | 52.371,00 € |
| 47.134,00 € |
| 641.171,00 € | 529.920,00 € | 47.134,00 € |
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| 577.054,00 € |
Für eine abgeschlossene Maßnahme wurde bereits ein Verwendungsnachweis erstellt.
Nach der Anmeldung der PV-Anlagen als Fördermaßnahmen hat der Steuerberater der Stadt die Antragstellerin über steuerrechtliche Nachteile einer Förderung aufgeklärt. Die Förderung der Heizung der Grundschule Wegberg bleibt davon unberührt. Bei der Stromerzeugung werden Gewinne erwirtschaftet und die Ertragsgrenze wird deutlich überschritten. Für die Photovoltaikanlagen ist deshalb eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben. Die Betriebe werden zur Berechnung der Betragsgrenze (nachhaltiger Jahresumsatz) zusammengefasst, weil sie gleichartig sind. Die Zuschüsse aus dem KInvFG sind aufwandsmindernd einzusetzen, weil das Gesetz hier keinen ertragssteuerlich entlastenden Ausnahmetatbestand enthält. Hierdurch müssten über 20 Jahre zusätzlich 329.400 € als Ertrag eingesetzt werden. Hieraus ergibt sich eine Kapitalertragssteuer von ca. 98.820 € (ca. 30 %). Die Stadt erhält hiervon wiederum 49.410 € (ca. 15 %) aus der Gewerbesteuer zurück. Es bleibt ein Steuerverlust von ca. 49.410 €.
Aus diesem Grund wurde mit der Bezirksregierung Köln die Möglichkeit abgestimmt, die PV-Anlagen aus der Förderung abzumelden und stattdessen die Mittel für den Bau einer Heizungsanlage und andere energetische Sanierungen zu verwenden. Die bereits beantragten Gelder in Höhe von 179.112,95 € würden dann umgehend zurückgezahlt.
Für die Maßnahmen Photovoltaikanlage Grundschule Wegberg und Realschule werden gemäß § 8 KInvFG Zinsen anfallen, da der Auszahlungszeitraum länger als zwei Monate zurückliegt. Der Zinssatz entspricht dem vom Bundesministerium der Finanzen jeweils durch Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden bekanntgegebenen Zinssatz für Kredite des Bundes zur Deckung von Ausgaben; der Zinssatz beträgt mindestens 0,1 % jährlich. Der genaue Zinssatz wird am Tage des Eingangs der Rückzahlung durch die Bezirksregierung Köln tagesaktuell abgerufen.
Die PV-Anlagen bleiben auch ohne die Förderung rentierlich. Der erwirtschaftete Gewinn wird im Rahmen der Steuererklärung ermittelt. Er ergibt sich aus den jährlichen Abschreibungen zzgl. Wartungskosten, Versicherungsaufwand u.ä. abzgl. der Erträge aus der Einspeisevergütung und der Eigennutzung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ermächtigt die Verwaltung, die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz soweit möglich zurückzuzahlen. Die neue Verwendung der Fördermittel wird die Verwaltung im zuständigen Fachausschuss zur Entscheidung vorlegen.
