Entscheidungsvorlage - VO/3866/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Landeswassergesetzes (LWG NRW) haben Gemeinden das auf Ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Abwasseranlagen) zu betreiben.

Im Abstand von 6 Jahren haben die Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen.

 

Aus diesem Grund hat die Verwaltung die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2015 bis 2020 mit Stand Januar 2015 erstellt und dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde am 12.05.2015 vom Rat der Stadt Wegberg beschlossen.

 

Der Bezirksregierung Köln wurde das Abwasserbeseitigungskonzept zur Genehmigung am 14.04.2015 vorgelegt. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Wegberg wurde nachgereicht. Mit der Vorlage des Ratsbeschlusses begann die gesetzliche Genehmigungsfrist von 6 Monaten. Eine erste Prüfung durch die zuständige Behörde ergab Erläuterungs- bzw. Ergänzungsbedarf zum ABK. Zu den noch offenen Sachverhalten zum ABK der Stadt Wegberg fand eine Besprechung bei der Bezirksregierung statt.

 

Auf der Grundlage dieser Besprechung wurden die geforderten Ergänzungen und Erläuterungen in einer „Ergänzenden Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung – 2015 bis 2020, Stand Januar 2015“ zusammengestellt und der Bezirksregierung am 07.03.2016 zur Abstimmung vorgelegt.

 

Mit der Vorlage der „Ergänzenden Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung“ werden u. a. weitere Investitionen im Abwasserbereich in Höhe von ca. 1,223 Mio. € im Zeitraum von 2015 bis 2020 erforderlich (siehe Anlage „Ergänzende Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung).

 

Folgende Maßnahmen wurden im Rahmen der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln in das ABK zusätzlich aufgenommen:

 

 

O. Nr.

Bezeichnung der Maßnahme aus der Niederschlagswasserbeseitigung

Kosten in Tausend Euro [T€]

Gesamtsumme 2017-2020 in [T€]

 

 

2017

2018

2019

2020

 

1.6.076

Bau des Regenklärbeckens (RKB) „Industriestraße“ I, Wegberg

 

 

 

158

158

1.6.077

Bau des Regenklärbeckens (RKB) „Industriestraße“ II, Wegberg

 

 

 

265

265

2.6.020

Bau eines nachgeschalteten Retensionsbodenfilters (RBF), Arsbeck

 

 

 

650

650

2.6.021

Bau eines Regenrückhaltebecken (RRB) KA Dalheim

390

 

 

 

390

2.6.022

Verlängerung der Druckleitung vom Regenüberlaufbecken (RÜB) zur KA Dalheim

110

 

 

 

110

Insgesamt erhöhen sich die bereits mit Ratsbeschluss vom 12.05.2015 beschlossen Investitionen aller Maßnahmen von 9,66 Mio. € auf 11,23 Mio. €. Die aufgeführten Maßnahmen befinden sich z. Zt. noch in der Konzeptionsphase. Der Ausführungszeitpunkt wurde daher in 2017 bzw. gegen Ende der Laufzeit des ABKs veranschlagt. Die erforderlichen Mittel werden in den jeweiligen Haushaltsjahren angemeldet.

In der Besprechung konnte die Verwaltung jedoch auch eine Verschiebung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen auf den Zeitraum von 2017 bis 2020 erreichen.

 

 

O. Nr.

Bezeichnung der Maßnahme aus der Niederschlagswasserbeseitigung

Kosten in Tausend Euro [T€]

Gesamtsumme 2017-2020 in [T€]

 

 

2017

2018

2019

2020

 

1.5.001

Erstellung eines Generalentwässerungsplanes

100

250

 

 

350

1.5.034

Uevekoven: Bau eines Rückhaltebeckens (RRB) im Verlauf des Uevekovener Grenzgrabens

 

50

50

 

100

1.6.064

KA Wegberg: Nachrüstung der Prozesswasserbehandlung

 

 

250

250

500

2.6.007

KA Dalheim: Optimierung der Lufteinstellung der Nitrifikation

 

200

 

 

200

2.6.008

KA Dalheim: Erneuerung der Belüftungsmembranen und Gebläsestation der Nitrifikation

 

0

 

 

Nach 2020

 

Eine Verschiebung von Kanalsanierungsmaßnahmen lehnte die Bezirksregierung ab.

 

 

 

Am 23.03.2016 erfolgte die vorbehaltliche Genehmigung des ABK der Stadt Wegberg durch die Bezirksregierung Köln. Die Zustimmung der Bezirksregierung zur vorgelegten „Ergänzenden Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung – 2015 bis 2020, Stand Januar 2015“ erfolgte mit Schreiben vom 27.10.2016 (Posteingang 14.11.2016). Die vorliegende „Ergänzende Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung“ ist durch Ratsbeschluss zu bestätigen. Der Beschluss ist der Bezirksregierung vorzulegen.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2016 alle Kanalsanierungsmaßnahmen mit einem Sperrvermerk versehen. 

Gleichzeitig wurde die Verwaltung aufgefordert, Kontakt mit der Bezirksregierung in Köln aufzunehmen und diese zu bitten, entgegen der Beschlussfassung des Rates vom 12.05.2015, einer Verschiebung der Maßnahmen aus der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes auf die Folgejahre zuzustimmen.

 

Dieser Aufforderung kam die Verwaltung mit Schreiben vom 16.12.2016 nach.

 

Mit Schreiben vom 10.01.2017 teilt die Bezirksregierung Köln der Verwaltung mit, dass sie der geplanten Vorgehensweise nicht zustimmt.

 

Sie begründet ihre Entscheidung damit, dass es sich bei den betroffenen baulichen Maßnahmen um Rückstände aus der Erstbefahrung handelt, die bereits mit der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts bis 2014 abzuarbeiten waren.

Gleichzeitig weist die Bezirksregierung darauf hin, dass die städtische Haushaltslage für die Umsetzung der Maßnahmen nicht relevant sei, da es sich bei den zu tätigenden Investitionen um gebührenfinanzierte Kosten handele.

 

Gleichzeitig bittet die Bezirksregierung um Vorlage des bestätigten Ratsbeschlusses für die ergänzte Entwurfsfassung der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vom März 2016 bis zum 31.01.2017 und um Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen. Sollte dies nicht geschehen wird die Bezirksregierung ein förmliches Beanstandungsverfahren gegen die Stadt Wegberg einleiten.

 

Dies bedeutet, dass in einem ersten Schritt die Genehmigung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zurückgenommen wird. Damit ist z.B. eine Beantragung von Fördermitteln nicht mehr möglich. Des Weiteren droht eine erhebliche Erhöhung der Abwasserabgabe, diese kann schlimmsten Falls einige hunderttausend Euro betragen.

Darüber  hinaus drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen evtl. Grundwasserverunreinigung.

 

Das Schreiben der Bezirksregierung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die geplanten Kanalsanierungsmaßnahmen belaufen sich im Jahr 2017 auf insgesamt 543.000 €. Die Mittel wurden bei den jeweiligen Haushaltsstellen angemeldet.

 

 

 

Alternativen:

./.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, der vorliegenden „Ergänzenden Fassung vom März 2016 zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung“ zuzustimmen sowie  die Haushaltssperren für die in 2017 geplanten Kanalsanierungsmaßnahmen aufzuheben und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen wie geplant durchzuführen.

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Anlagen

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