Entscheidungsvorlage - VO/3917/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Energetische Sanierung des Eingangsbereichs des Maximilian Kolbe Gymnasiums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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14.02.2017
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Sachverhalt
Im Rahmen der Haushaltssatzung hat der Rat der Stadt Wegberg die Durchführung der Baumaßnahme „Energetische Sanierung des Eingangsbereichs des Maximilian Kolbe Gymnasiums“ beschlossen.
In seiner Sitzung am 24.01.2017 hat der Rat unter dem TOP 8 den Einsatz der Gelder aus „Gute Schule 2020“ beschlossen, unter anderem für die Sanierung des Eingangsbereiches des Gymnasiums.
Im Folgenden wird nun dem zuständigen Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben diese Maßnahme vorgestellt.
Sachverhalt
Mit der Gesamtsanierung des Maximilian Kolbe Gymnasiums im Schul- und Sportzentrum wurde im Jahr 2010 begonnen. Das beauftragte Architekturbüro GRONAU plan aus Wegberg hatte für die Gesamtsanierung des Gebäudekomplexes insgesamt vier Bauabschnitte vorgesehen. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Vergaben am 08.09.2015 anlässlich des Planungsbeginns für den zweiten Bauabschnitt stellte das Büro GRONAU plan die Gesamtsanierung mit den verschiedenen Bauabschnitten vor.
Der erste Bauabschnitt, die Sanierung des Klassentraktes, begann 2010 und wurde im April 2011 fertiggestellt. Die Gesamtbaukosten beliefen sich auf rund 3.730.000,- €, ein Teil der Finanzierung erfolgte über Mittel aus dem Konjunkturpaket II.
Im Jahr 2013 wurden zwei „Zwischen-Bauabschnitte“ durchgeführt, zum Einen die brandschutztechnischen Maßnahmen im PZ (Pädagogisches Zentrum) mit Gesamtkosten von 138.000,- €, zum Anderen die Sanierung der WC-Anlagen der Lehrer und des PZ (Pädagogisches Zentrum) in Höhe von 256.000,- €.
Der zweite Bauabschnitt der Sanierung, der unter anderem einen ersten Teil der Fachklassen der Naturwissenschaften umfasst, befindet sich derzeit in der Ausführung. Die Kostenberechnung hierfür betrug 2.196.000,- €.
Die Wiederinbetriebnahme der sanierten Räume ist für den Schulbeginn nach den Osterferien, Ende April vorgesehen.
Der dritte Bauabschnitt der Gesamtsanierung ist für die Jahre 2018 und 2019 geplant.
Als weiterer „Zwischen-Bauabschnitt“ soll nun vor dem dritten Bauabschnitt die dringend erforderliche energetische Sanierung des Eingangsbereichs des Gymnasiums vorgenommen werden.
Hier geht es um die Sanierung der rund 40 Jahre alten Eingangstüranlagen, der Fenster, der Fassaden- und Außenwandbauteile des Eingangsbereiches und der Außentoiletten, sowie um die teilweise undichten Flachdachflächen. Im Einzelnen:
- Erneuerung des Hauptzugangs in das Gebäude mit neuen Türanlagen und Windfang
- Energetische Sanierung der Außenwand- und Fensterflächen des Eingangsbereiches und der anschließenden Räume des Hausmeisters
- Energetische Sanierung der Außenwandflächen der Außentoiletten, sowohl vorderseitig zum großen Schulhof, als auch rückseitig am sogenannten Oberstufenschulhof
(die Innenräume der Außen-WC-Anlagen wurden bereits in den Jahren 2008/2009 komplett saniert)
- Sanierung des Vordaches und energetische Sanierung des Flachdaches über dem Hausmeisterbereich und den Außentoiletten
- Erneuerung der Beleuchtung des Haupteingangs- und Vordachbereiches mit energiesparenden (LED-) Leuchten.
Die Material- und Farbauswahl der Sanierung erfolgt im Standard und in Fortsetzung der äußeren Gebäudegestaltung des ersten und zweiten Bauabschnittes.
Um den Ist-Zustand des Gebäudes zu veranschaulichen sind in der Anlage einige Fotos beigefügt. Auf einem Planblatt ist die Lage und der Umfang des Sanierungsbereiches in Grundriss und Ansicht sowie perspektivisch dargestellt.
Das Architekturbüro GRONAU plan hat bereits alle vorherigen Bauabschnitte und Zwischenbauabschnitte geplant und bauüberwacht, und soll auch für den Eingangsbereich mit den Planungsleistungen betraut werden.
Hinsichtlich dessen Beauftragung wird auf den TOP im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung verwiesen.
Erforderliche Fachingenieurleistungen werden nur in geringerem Umfang und voraussichtlich nur für die Gewerke Elektro und Blitzschutzanlagen erforderlich.
Kosten
Die Kosten für den Sanierungsabschnitt waren mit 282.000,- € beziffert und basierten auf der Kostenschätzung des Büro GRONAU plan aus dem Jahr 2015.
In der Folge der Entscheidung des Rates vom 24.01.2017 hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft noch einmal eine detaillierte Abstimmung des Sanierungsumfangs mit dem Büro Gronau vorgenommen, mit dem Ergebnis, zusätzliche Außenwandflächen in die energetische Sanierung hinzuzunehmen, wodurch eine deutlich sinnvollere Abgrenzung des Sanierungsabschnittes erreicht wird. Die daraus resultierenden Mehrkosten belaufen sich auf 34.000,- €, so dass die Gesamtkosten für die Sanierung des Eingangsbereiches nunmehr 316.000,- € betragen.
Terminliche Umsetzung
Mit der Planung der Maßnahme soll unverzüglich begonnen werden. Da von der Sanierung insbesondere auch der Hauptzugang des Schulgebäudes betroffen ist, soll der Bereich der Türanlagen in der Ferienzeit im Sommer dieses Jahres erneuert werden, so dass zum Schulbeginn wieder ein ungehinderter Zugang zur Schule gewährleistet ist.
Die weiteren Arbeiten an Fassaden und Dachflächen sind mit einem weitgehend ungestörten Schulablauf vereinbar, so dass diese nachfolgend auch während der Schulzeiten durchgeführt werden können.
Die Gesamtfertigstellung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die geschätzten Gesamtbaukosten für die Sanierung des Eingangsbereiches betragen 316.000,- €.
Finanzielle Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2017 unter der Investitionsmaßnahme 011304 H 917 – Sanierung Eingangsbereich Gymnasium in Höhe von 282.000,- € für die Jahre 2017 (50.000,- €) und 2018 (232.000,- €) enthalten.
Nach Beschlusses des Rates der Stadt Wegberg ist die Sanierungsmaßnahme Teil des Konzeptes zur Verwendung der Mittel „Gute Schule 2020“.
Die Refinanzierung erfolgt zu 100% über das „Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in NRW“. Um den rechtzeitigen Abruf der Mittel zu gewährleisten, wird die Maßnahme vorgezogen und komplett im Jahr 2017 realisiert.
Durch die Baumaßnahme entstehen keine zusätzlichen Folgeaufwandskosten im konsumtiven Bereich.
Den haushaltsrechtlichen Umgang mit den Mitteln aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ regelt der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.12.2016.
Demnach wird zum Zeitpunkt der Aktivierung des fertiggestellten Vermögensgegenstandes ein entsprechender Sonderposten (Kontengruppe 23) gebildet, der sich auf den jeweiligen Vermögensgegenstand bezieht. Dieser Sonderposten wird in Anlehnung an § 43 Abs. 5 GemHVO entsprechend der jährlichen Abschreibung des Vermögensgegenstandes über die jeweilige Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst.
Somit entstehen keine höheren Abschreibungen und die Aufwendungen im Ergebnishaushalt werden durch die Investitionsmaßnahme nicht durch höhere Abschreibungen belastet.
Die Überschreitung der Auszahlungsmittel bei dieser Investitionsmaßnahme in 2017 wird durch Einzahlung der Fördermittel ausgeglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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