Entscheidungsvorlage - VO/4037/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 21.03.2017 folgenden Antrag gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, für das im Eigentum der Stadt Wegberg stehende Flurstück Gemarkung Wegberg, Flur 90, Flurstück 12 die Voraussetzung einer Vermarktung und Bebauung dieser Fläche zu prüfen.“

 

Die Begründung des Antrages und die Lage der in Rede stehenden Fläche ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Der Rat hat den Antrag am 04.04.2017 an den Fachausschuss verwiesen.

 

Die Prüfung der Voraussetzungen zur Vermarktung und Bebauung der beantragten Fläche durch die Verwaltung hat folgendes ergeben:

 

-          In der Örtlichkeit stellt sich die Fläche als Waldfläche dar. Sie ist überwiegend mit großen Buchen bestanden (siehe Anlage 2), durchzogen wird sie von Wanderwegen. Insbesondere für die Bewohner der angrenzenden Wohngebiete dient diese Fläche der Naherholung und wird für Spaziergänge in Richtung Beecker Wald rege genutzt. Entsprechend dieser Bedeutung ist die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt (siehe Anlage 3) und im Bebauungsplan I-12 entsprechend festgesetzt.

 

-          Die Waldfläche ist darüber hinaus Teil eines zusammenhängenden Grünsystems. Bereits bei der Realisierung der „Bebauung Beecker Wald“ in den 1970er Jahren war es Zielsetzung, eine Grünverbindung zwischen dem Beecker Wald jenseits des Grenzlandringes und dem Beeckbach als s.g. „Grüngürtel“ zu schaffen. Daher wurde im Bereich zwischen Kiefernweg und Grenzlandring der Waldbestand erhalten, so eine Durchgrünung des Wohnbereiches geschaffen und eine bewusste städtebauliche Trennung der Ortslagen Wegberg und Beeck eingeleitet.

 

-          Der s.g. „Grüngürtel“ wurde im ursprünglichen Flächennutzungsplan 1979 als städtebauliche Zielsetzung festgeschrieben. Ab Mitte  der 1990er Jahre konnte durch Aufforstung von Flächen zwischen Kiefernweg und Beecker Straße sowie südlich der Beecker Straße der Grüngürtel bis auf Teilflächen realisiert werden. Somit entstand neben einer deutlichen ökologischen Aufwertung zugleich eine wichtige Frischluftschneise. Langfristige Zielsetzung ist es, im Rahmen der geplanten Neubauentwicklung zwischen den Straßen In Gerichhausen und Grenzlandring den Grüngürtel vom Beeckbach in Richtung Uevekoven weiterzuführen.

 

-          Die beantragte Fläche ist entsprechend ihrer vorgenannten Bedeutung im Landschaftsplan des Kreises Heinsberg Teil des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes, welches sich vom Beecker Wald über den „Grüngürtel“ bis zum Beeckbach erstreckt.

 

Die durch die CDU-Fraktion beantragte Prüfung zum Grundstück Gemarkung Wegberg, Flur 90, Flurstück 12 hat aus den vorgenannten Gründen somit ergeben, dass diese Fläche für eine Wohnbauentwicklung ungeeignet ist.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die Prüfung zur beantragten Fläche Gemarkung Wegberg, Flur 90, Flurstück 12 zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlagen

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