Empfehlungsvorlage - VO/4168/17
Grunddaten
- Betreff:
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Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Wegberg für die Jahre 2018-2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Müller-Deilmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP)
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Vorberatung
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12.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der auf der Grundlage des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NW (LGG) vom Rat der Stadt Wegberg am 10. März 2015 beschlossene Frauenförderplan für die Stadt Wegberg hatte eine Geltungsdauer von drei Jahren. Nach Ablauf dieser drei Jahre sind dem Rat ein Bericht über die Umsetzung der Vorgaben sowie eine Fortschreibung des Frauenförderplanes vorzulegen.
Die Fortschreibung und der Bericht zum nunmehr namentlich geänderten Gleichstellungsplan sowie die Anpassung der Zielsetzungen zu den bestehenden Anforderungen, erfolgte durch den Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung in enger Zusammenarbeit mit der kommissarischen Gleichstellungsbeauftragten Sonja Opwis.
Die aktuellen Entwicklungen sind in den vorgelegten Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 bis 2022 eingeflossen, auf welchen hiermit verwiesen wird. Der Gleichstellungsplan wird im Rahmen des § 5 Absatz 1 LGG NRW erstmalig für die Dauer von fünf Jahren erstellt.
Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und der daraus resultierende Gleichstellungsplan dienen der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat mit Schreiben vom 04.06.2015 einen Antrag zur modernen Weiterentwicklung des Frauenförderplanes gestellt. Es wurde ausgeführt, dass die ausschließliche Betrachtung der Frauenförderung aus Gründen der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß wäre und vielmehr die Gleichstellung von Frau und Mann das erklärte Ziel der Stadt Wegberg sein solle. Es wurde beantragt, den Frauenförderplan weiterzuentwickeln und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern unter Berücksichtigung des Diversity Managements anzustreben.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 12.11.2015 (VO/3213/15-1) wurde die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Frauenförderplanes zu einem Frauenförder- und Gleichstellungsplan beauftragt. Dabei sollten die Aspekte von Gender Mainstreaming und Diversity Management berücksichtigt werden.
Gender Mainstreaming bedeutet, dass die Politik, aber auch Organisationen und Institutionen jegliche Maßnahmen, die sie ergreifen möchten, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und von Männern untersuchen und bewerten sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Gleichstellung ergreifen. Das heißt, in allen Phasen der Planung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und Männern und die Auswirkungen auf beide Geschlechter berücksichtigt werden.
Im Rahmen des Diversity Managements (Vielfaltsmanagement) soll es das Ziel eines Unternehmens/ einer Kommune sein, die soziale Vielfalt innerhalb der Belegschaft konstruktiv zu nutzen. Es geht insbesondere darum Personalprozesse und Personalpolitik der Kommune so auszurichten, dass einerseits die Belegschaft die demographische Vielfalt des Geschäftsumfeldes widerspiegelt sowie andererseits alle Mitarbeitenden Wertschätzung erfahren und motiviert sind, ihr Potential zum Nutzen der Kommune einzubringen.
Die Stadt Wegberg berücksichtigt grundsätzlich bei allen Maßnahmen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Ziel dieses Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Aus dem seit November 2015 angepassten Text in allen Ausschreibungsverfahren
„Die Stadt Wegberg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir streben an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt in unserer Stadt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.“
wird darüber hinaus deutlich, dass die Themen Gleichstellung, Gleichbehandlung und Diversity Management in der Stadtverwaltung Wegberg beachtet und berücksichtigt werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Kosten, die durch organisatorische Umstrukturierungsmaßnahmen, Beförderungen / Höhergruppierungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu Gunsten von weiblichen Beschäftigten im Sinne des Gleichstellungsplanes entstehen können, können wertmäßig noch nicht beziffert werden.
Alternativen:
Keine.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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257,8 kB
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