Empfehlungsvorlage - VO/0023/18
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan / 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Vorberatung
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06.02.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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15.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26.06.2017 hatte die CDU-Fraktion einen Antrag zur Änderung der Bebauungspläne für das Neubaugebiet „Auf dem Kamp“ in Arsbeck, bezogen auf Festsetzungen zu privaten Einfriedungen, gestellt.
Mit Vorlage VO/4260/17 hatte die Verwaltung das derzeitige Planungsrecht und eine Beurteilung des Sachverhaltes dargestellt. Entgegenstehend des Beschlussvorschlages der Verwaltung hatte sich der Fachausschuss in der letzten Sitzung am 28.11.2017 jedoch dafür ausgesprochen, dem CDU- Antrag zu folgen und die im Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan festgesetzten „von Einfriedungen freizuhaltende Flächen“ ersatzlos zu streichen. Somit müsse zukünftig lediglich ein Abstand zwischen Verkehrsfläche und Einfriedungen von 50 cm mindestens eingehalten werden. Einigkeit herrschte im Fachausschuss darin, an der Pflicht zur Eingrünung der Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsfläche festzuhalten.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 der Empfehlung des Fachausschusses entsprochen und dem vorgenannten Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt.
Auf der Grundlage dieser Beschlusslage ist zur Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanänderungsverfahrens zunächst die Fassung eines diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan / 1. Änderung zu beschließen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Arsbeck und umfasst eine Teilfläche des Blockinnenbereiches Heiderstraße, Wehrstraße, Bücher Straße, Heuchter Straße und Kampstraße.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im ursprünglichen Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan festgesetzten „von Einfriedungen freizuhaltenden Flächen“ ersatzlos zu streichen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird diese Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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