Entscheidungsvorlage - VO/0171/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stilllegung der Bahnstrecke auf der Teilstrecke Dalheim - Grenze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Heilwagen, Sabine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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03.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadt Wegberg wurde die Genehmigung gem. § 11Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) auf der Teilstrecke Dalheim bis Dalheim Grenze (DB Strecken NR. 2524) vom 09.03.2018 zur Kenntnis gegeben.
Die Stilllegung bedeutet, dass die Unterhaltspflicht durch die Bahn entfällt. Sie bedeutet nicht, dass die Anlage in Zukunft nicht gebraucht wird und ist nicht gleichzusetzen mit einer Entwidmung.
Die Strecke steht damit planungsrechtlich weiterhin ausschließlich für Bahnbetriebszwecke zur Verfügung und darf nicht für andere Zwecke überplant werden. Eine Wiederinbetriebnahme kann ohne erneuten Planfeststellungsbeschluss erfolgen.
Wenn die Bahnstrecke dauerhaft nicht mehr für den öffentlichen Bahnverkehr benötigt wird und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist, kann die zuständige Planfeststellungsbehörde (hier das Eisenbahnbundesamt EBA) die betreffenden Grundstücke gem. § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freistellen. (Entwidmung)
Den Antrag zur Freistellung können das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, der Grundstückseigentümer oder die Gemeinde stellen. Erst nach einer erfolgten Entwidmung liegt die Planungshoheit wieder bei der Gemeinde und die Flächen und Anlagen können nach dem allgemeinen Planungsrecht gem. Baugesetzbuch überplant werden.
Nach einer Entwidmung sollte die Trasse aus Sicht der Verwaltung einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Zu diesem Zwecke wäre es denkbar mittel- bis langfristig einen Radschnellweg von Dalheim nach Roermond zu projektieren. Neben der Ertüchtigung als Radschnellweg könnten Hinweisschilder am Rande der Strecke die historische Bedeutung des Eisernen Rheins beleuchten.
Die Verwaltung wird hierzu bereits erste Gespräche mit potentiellen Fördermittelgebern bis zur Sitzung führen. Sie berichtet hierüber in der Sitzung.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt für seine Amtshandlungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) Kosten (Gebühren und Auslagen) nach § 3 Abs. 4 Satz 1 BEVVG i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV) i.V.m. Abschnitt 3, Ziffer 309 des Gebührenverzeichnisses sowie §§ 11, 10 Abs. 1 Nr. 4 und 13 Abs. 1 Ziffer 1 Verwaltungskostengesetz (VwKostG).
Aktuell sind das nach Tarifstelle 1.16 BEGebV 1450 Euro.
Alternativen:
keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf Entwidmung der o.a. Teilstrecke beim Eisenbahnbundesamt zu stellen. |
2. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe begrüßt das Vorhaben, die Trasse des ehemaligen Eisernen Rheins mittel- bis langfristig als Radschnellweg auszubauen. |
3. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beauftragt die Verwaltung damit, die Machbarkeit eines Radschnellweges zwischen Dalheim und Roermond auf der Trasse des ehemaligen Eisernen Rheins und die Möglichkeit einer (euregionalen) Förderung zu untersuchen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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