Entscheidungsvorlage - VO/0288/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

a)

Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2019 auf der Grundlage des § 8 GemHVO erstellt. Die Stellenplanungen bestehen aus folgenden Dokumenten:

 

a)     Veränderungsübersicht

b)     Stellenplan (Zahlenwerk unterteilt nach Beschäftigtengruppen)

c)     Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der

informatorisch beschäftigten Dienstkräfte

d)     Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplanes auf

die Produkte

e)     Übersicht über k.u.- (künftig umzuwandeln) bzw. k.w.- (künftig wegfallend)

Vermerke

f)       Übersicht über die Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnungen

 

Im Rahmen der Stellenplanerstellung erfolgte eine umfassende Beteiligung des Verwaltungsvorstandes, der Fachbereichsleiter/innen sowie des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten ist als Anlage beigefügt, der Personalrat verzichtet auf eine Stellungnahme.

 

Der Stellenplan weist eine Gesamtstellenzahl in Höhe von 204,12 Stellen aus. Im Vergleich mit dem Stellenplan 2018 (195,06 Stellen) entspricht dies einer Steigerung  in Höhe von 9,06 Stellen. Diese Gesamtveränderung ergibt sich in Bezug auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Tariflich Beschäftigte:+ 8,22 Stellen

Sozial- und Erziehungsdienst + 1,84 Stellen

Beamte                    -  1,00 Stellen

Gesamt + 9,06 Stellen

 

Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes muss darauf hingewiesen werden, dass der künftige Personalbedarf von den konkreten Belegungszahlen abhängt. Den Aufwendungen müssen die Zuschussgewährungen und Refinanzierungen bis zu einer Quote in Höhe von rund 79 % gegenübergestellt werden, die sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergeben.

 

Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen.

 

Die Ziele des Gleichstellungsplanes wurden berücksichtigt.

 

 

b)

Bislang beschäftigt die Stadt Wegberg einen Baumkontrolleur in Vollzeit. Er begutachtet ca.11.000 Bäume im innerstädtischen Bereich (siehe Anhang: Kennzeichnung schwarzer Textmarker). Hierdurch wird die Verkehrssicherheit als Pflichtaufgabe der Stadt gewahrt. Ein Kontrolleur in Vollzeit sollte für max. 7.000 – 8000 Bäume verantwortlich sein.
 

Aufgrund der Anzeige von Anwohnern des Heuchter Bruch in Arsbeck wurde die gelebte Praxis in der Stadt Wegberg mit den geforderten rechtlichen Rahmenbedingungen abgeglichen.

Zunächst wurde eine Bewertung der Verkehrssicherungspflicht im Wald sondiert. Grundlage zu diesem Thema ist der § 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) und ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 01. Oktober 2012.
 

Im § 14 (1) Bundeswaldgesetz heißt es „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.“
Damit sind auch die Gefahren eingeschlossen die von den Bäumen ausgehen (herabstürzende Äste, Totholz, Windbruch usw.). Damit ist der Waldbesitzer zunächst von allen Haftungsansprüchen ausgeschlossen.
 

Es besteht auch keine besondere Verkehrssicherungspflicht für Bäume an und um Waldwege herum. Es kam an den Gerichten trotzdem immer wieder zu unterschiedlichen Meinungen und der BGH fällte am 01. Oktober 2012 folgendes Urteil:
 

„In Waldbeständen und auf Waldwegen bestehen weder eine Kontroll- noch eine Beseitigungspflicht für waldtypische Gefahren. Der Waldbesitzer hat jedoch eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht. Der in § 14 (1) Bundeswaldgesetz enthaltene Haftungsausschluss für waldtypische Gefahren gilt nicht für Orte über den Waldbestand hinaus, wo die Bäume „nach außen“ wirken, wie z.B auf

-öffentliche Straßen, Wege, Plätze,

-Parkplätze,

-Waldränder,

-angrenzende Wohngrundstücke,

-Gutspark-Anlagen,

-Eisenbahn und anderen schienengebundenen Verkehrsstrecken.“
 

Grundsätzlich sollen alle vom „Verkehrsgeschehen“ betroffenen Bäume einer regelmäßigen Kontrolle durch eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus unterzogen werden (sogenannte Regelkontrolle). Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Veränderungen sind durch Vergleiche mit vorangegangenen Kontrollen zu beurteilen. Somit gelten für die vorgenannten Bereiche nahezu die gleichen Anforderungen, wie es bei innerstädtischen Bäumen in Parks oder entlang von Straßen der Fall ist.
 

Obwohl dieses Urteil schon im Jahr 2012 gefällt wurde, standen die Waldränder bisher nicht im Fokus bei der Baumkontrolle in der Stadt Wegberg. Die zusätzlichen Bereiche sind im Anhang mit dem roten Textmarker markiert.

Es sind ca. 7.000 Bäume zusätzlich im Baumkataster aufzunehmen und regelmäßig zu kontrollieren. Dies ist durch den vorhandenen Baumkontrolleur nicht mehr zu leisten.
 

Die Tätigkeit kann durch einen bereits am Baubetriebshof vorhandenen Mitarbeiter wahrgenommen werden, der zwischenzeitlich bereits entsprechend geschult worden ist. Dieser Mitarbeiter ist bislang in der Grünpflege tätig. Für die dort durchzuführenden Tätigkeiten, welche dann künftig nicht mehr durch diesen Kollegen erbracht werden können, soll eine neue Stelle (Wertigkeit EG 4) eingerichtet / eine Person eingestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 sind – mit Ausnahme der zusätzlichen Stelle im FB 304 - bei den Sachkonten der jeweiligen Produkte im Teilergebnisplan veranschlagt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat, den Stellenplan 2019 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

b)     Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass eine weitere Stelle (EG 4) für den FB 304 – Baubetriebshof in den Stellenplan aufgenommen wird.

 

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Anlagen

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