Entscheidungsvorlage - VO/0063/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisweite Schulentwicklungsplanung 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (BIS)
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Entscheidung
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12.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das neue kreisweite Gutachten zur Schulentwicklungsplanung ist der Öffentlichkeit am 16.01.2019 vorgestellt worden und ist als PDF-Dokument dieser Vorlage elektronisch beigefügt.
In der Fortführung des Gutachtens aus 2010 sind die voraussichtlichen Entwicklungen der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2022/2023 dargestellt. Das von der BIREGIO Bonn zusammengestellte Zahlenwerk weist zur besseren Darstellung die Zahlen von 2011/12 bis 2022/23 aus. Anhand des Rück- und Ausblickes wird klar, wie sich die Schülerzahlen entwickelt haben und sich entwickeln werden.
Im Wesentlichen werden durch das Gutachten die Zahlen der stadteigenen Fortschreibung bestätigt. Abweichungen im Bereich der weiterführenden Schulen erklären sich durch unterschiedliche Erwartungen im Aufnahmeverfahren der einzelnen Schulen.
Aus den Ergebnissen des Gutachtens ergeben sich zwei unterschiedliche Handlungsfelder:
- Grundschulen
Die Schülerzahlentwicklung in den Grundschulen stellt sich wie folgt dar:

Insgesamt wird deutlich, dass im Bereich der Grundschulen die Zahl der insgesamt unterrichteten Schülerinnen und Schüler von 2011/12 bis 2022/23 von 1206 auf 870 (-28%) fallen wird. Dies sind 336 Schülerinnen und Schüler (SuS) weniger und entspricht in etwa 12 gut besetzten Klassen.
Die Entwicklung wirkt sich auf alle Grundschulen aus, so dass faktisch bei allen Grundschulen die Klassenstärke bereits gesunken ist. Dies ist bis zu einem gewissen Grade auch zu begrüßen, da kleinere Klassen und damit eine bessere Lehrer/Schüler Relation zu besseren Lernergebnissen führen dürften.
Erfreulich ist, dass die Zahlen nach dem „Tiefpunkt“ in 2020/21 (825 SuS) ab dem Schuljahr 2021/22 (852 SuS) und weiter im Schuljahr 2022/23 (870 SuS) wieder ansteigen werden. Perspektivisch wird sich die Zahl der SuS in den Grundschulen bei ca. 920 und damit in etwa auf dem Niveau von 2015/16 einpendeln.
Derzeit ist im Grundschulbereich kein Standort gefährdet. Der Standort „Kastanienschule“ GGS Rath-Anhoven ist jedoch nach derzeitiger Erkenntnis nur noch als Teilstandort zu führen, da die für eine eigenständige Schule erforderliche Schülerzahl von 92 Schülerinnen und Schüler bis 2022/2023 voraussichtlich nicht mehr erreicht werden kann. Derzeit besuchen 82 Schülerinnen und Schüler die Kastanienschule.
Die Verwaltung ist in diesem Fall bereits mit der Bezirksregierung im Gespräch und wird hierüber berichten.
Alle anderen Standorte werden aller Voraussicht nach in der jetzigen Form weitergeführt werden können. Entscheidend für einen Fortbestand ist hierbei das Wahlverhalten der Eltern. Ein dringendes Handlungserfordernis liegt derzeit nicht vor.
II. Weiterführende Schulen
Bei den weiterführenden Schulen ist in der SEK I ebenfalls ein Rückgang der Schülerzahlen (in 2011/12 insgesamt 1.613 SuS; in 2022/23 insgesamt 999 SuS; somit -39%) zu verzeichnen.

Der in der Grundschule bereits seit langem aufgezeigte Trend ist nun auch in den weiterführenden Schulen zu erkennen. Erfreulicherweise ist die Auspendlerquote im Saldo auf ca. 11% gesunken. Hier zeigen die bislang getroffenen Maßnahmen den gewünschten Erfolg.
Die aufgezeigte Entwicklung ist für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium und die Edith-Stein-Realschule nicht existenzgefährdend.
Als Unsicherheitsfaktor ist jedoch das Wahlrecht der Eltern auf freie Schulwahl zu sehen. Da nach der genehmigten Zügigkeit des Gymnasiums und der Realschule davon auszugehen ist, dass zumindest in den Klassen 5 und 6 dort SuS angemeldet werden, die nach der Erprobungsstufe auch zieldifferent dort weiter gefördert werden könnten, ist in der „Schule am Grenzlandring“ mit Auslastungsproblemen zu rechnen, die lediglich eine Einzügigkeit (bislang ab Klasse 7 zweizügig) erwarten lassen.
Hauptschulen müssen nach § 82 des Schulgesetzes NRW mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang führen. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und -soweit erforderlich- durch zusätzliche Lehrerstellen sicher zu stellen.
Hieraus ergibt sich aktuell ein Handlungsbedarf. In einer Arbeitsgruppe aus Ratsmitgliedern/Sachkundigen Bürgern, Verwaltung und Schulen soll noch vor den Sommerferien nach Möglichkeiten -auch unter Berücksichtigung neuer Schulmodelle- der dauerhaften Bestandssicherung der Schullandschaft gesucht werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales beauftragt die Verwaltung, in einer Arbeitsgruppe -aus Ratsmitgliedern/Sachkundigen Bürgern, Verwaltung und Schulen- ein gesichertes Schulkonzept für den Schulstandort Wegberg zu entwickeln. Dieses Konzept soll den politischen Gremien noch in 2019 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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