Entscheidungsvorlage - VO/0152/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeit ist die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose „In Gerichhausen“ nicht belegt. Die Verwaltung hat dies bereits mehrfach berichtet. Als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ist das Haus aufgrund der derzeitigen Zuweisungssituation für diesen Zweck auch entbehrlich.

 

Aufgrund der aktuell angekündigten und zu erwartenden Zuweisungen von Flüchtlingen, die im Rahmen der Wohnsitzverpflichtung nach den Bestimmungen der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung ihren Wohnort in Wegberg nehmen müssen, wäre eine Umwandlung der Gemeinschaftsunterkunft in Mietwohnungen und eine anschließende Vermietung an den o.g. Personenkreis denkbar.

 

Derzeit werden die Kosten einer möglichen Renovierung durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft zusammengestellt. Nach Ermittlung des zu erwarteten Aufwandes soll dann im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe und im Rat beraten und beschlossen werden, wie zukünftig mit der Immobilie verfahren werden soll.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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