Entscheidungsvorlage - VO/0204/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Fuhrpark des Baubetriebshofes befinden sich mehrere Pritschenfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.  Alle Pritschenfahrzeuge sind fast täglich im Einsatz.  Haupteinsatzgebiet ist die Grün- und Baumpflege, sowie die Unterhaltung von Spielplätzen und die Abräumung von Grabstätten. In den meisten der vorgenannten Einsatzbereiche ist man auf die Kompaktheit dieser Fahrzeuge angewiesen.

Für den Haushaltsplan 2019 wurde für die Ersatzbeschaffung eines Pritschenfahrzeuges ein Mittelbedarf in Höhe von 45.000€ angemeldet. Für diese Investitionsmaßnahme wurde im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung 2019 ein Sperrvermerk verhangen. Bei dem zu ersetzenden Fahrzeug handelt es sich um das Fahrzeug mit dem Kennzeichen HS B 2711, Baujahr 2004. Es wurde in 08/2008 gebraucht mit einem km – Stand von 69.200km beschafft. Mit Aktualität des 14.08.2019 beträgt der KM – Stand 223.707 km.

Das Fahrzeug HS B 2711 wird zum überwiegenden Teil auf Friedhöfen eingesetzt, um dort den Aushub der Gräber abzufahren sowie die notwendigen Transporte bei Grababräumungen leisten zu können. Vor Allem letztgenannter Einsatzzweck stellt eine außergewöhnliche Belastung für das Fahrzeug dar, da die Grabsteine mit einem Gewicht von bis zu 1 Tonne nur selten sanft auf der Ladefläche abgelegt werden können.

Jahr

Erdbestattungen

Grababräumungen

2019 (bis einschl. 30.08.)

65

106

2018

111

237

2017

107

162

2016

116

165

2015

105

116

*: aktuellere Zahlen können zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung leider nicht benannt werden

Die Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl der durchgeführten Arbeiten. Hinzu kommen bei diesem Fahrzeug allgemeine Transporte, vor Allem auf/ für Friedhöfe(n) wie beispielsweise bei der Sanierung oder Anlage von Wegen wie zuletzt auf den Friedhöfen Merbeck, Wegberg - Wiesengrabfeld (Neuanlage) und Wegberg Ehrenfriedhof (Instandsetzung) sowie für sonstige Arbeiten, wie die Bergung von Stammholz nach Baumfällungen und wenn Friedhofsbereiche umgestaltet werden, wie zuletzt auf dem FH in Beeck, um das Urnengrabfeld erweitern zu können. Auch für den Personaltransport bei Urnenbestattungen kommt das Fahrzeug zum Einsatz. Das Fahrzeug hat aufgrund des kurzen Radstandes und der schmalen Spur ein Alleinstellungsmerkmal im Fuhrpark des Baubetriebshofes und ist im Falle eines Ausfalles für die oben genannten Arbeiten auf den Friedhöfen mit dem bestehenden Fuhrpark nicht zu ersetzen. Abgesehen von Personaltransporten wird das Fahrzeug bei nahezu allen Fahrten an der Nutzlast – Grenze bewegt, was, den Motor eingeschlossen, beim gesamten Fahrzeug zu einer hohen Beanspruchung führt. Im Anhang befinden sich einige Bilder, die den derzeitigen Fahrzeugzustand dokumentieren. Zu erkennen sind neben „reinen Schönheitsfehlern“ wie dem mehr als abgenutzten Sitzpolster (vgl. Bild 1) verschiedene Mängel, die teils sehr bedenklich sind. Unter der Kunststoffverkleidung des Einstieges ist die Karosserie zu großen Teilen gänzlich durchgerostet, sodass man beim Einsteigen in das Fahrzeug fast ausschließlich durch die Kunststoffverkleidung getragen wird (vgl. Bild 2 + 3). Aufgrund der stets hohen Lasten welche mit dem Fahrzeug bewegt wurden bzw. werden, hat sich durch die intensive Nutzung ein großer Spalt zwischen dem Ladeboden und den seitlichen Bordwänden gebildet (vgl. Bilder 4 – 8). Die Bordwände sind zwischenzeitlich durch die eigene Werkstatt mit Siebdruckplatten verstärkt worden (vgl. Bild 7 + 12).  Bedenkt man, dass mit dem Fahrzeug auch die rote Asche für Friedhofswege oder auch gesiebter Oberboden für Grababräumungen transportiert wird, ist dies kein langfristig zu duldender Umstand. Ebenfalls bedingt durch die hohe Beanspruchung kommt es im Bereich der Bordwand – Scharniere zu Materialermüdung, sodass sich die Schweißnähte lösen (vgl. Bild 9). Als überaus alarmierender Mangel ist zu nennen, dass sich der Ladeboden zur Mitte hin deutlich durchgebogen hat, was ebenfalls auf die tägliche extreme Beanspruchung zurückzuführen ist (vgl. Bilder 10 – 15). Wie vor Allem die Bilder 14 + 15 belegen, hat sich auch der Rahmen bereits verzogen, was sich auch durch eine Verstärkung (Bild 15) nicht merklich aufhalten ließ. Da die Last ohne weitere Hilfsmittel wegen dem durchgebogenen Boden im abgesenkten Zustand auf dem Kippzylinder läge, wurde der Rahmen im vorderen Bereich ebenfalls durch die eigene Werkstatt bereits aufgedoppelt (siehe Bild 16). Abschließend ist dem Alter, der Laufleistung und der erheblichen Beanspruchung entsprechend zu nennen, dass der Rahmen der Ladefläche stellenweise bereits durchgerostet ist (siehe Bilder 17 + 18).

 

 

Aufgrund der Vielzahl an Mängeln beabsichtigt die Verwaltung nun, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.

 

Das Leistungsverzeichnis sollte vorbehaltlich einer Präzisierung im Rahmen der Vorbereitung zur Ausschreibung wie folgt aussehen:

 

Lieferung eines Pritschenfahrzeuges mit Einzelkabine und Kipper gemäß folgender Spezifikationen:

 

-          Pritschenwagen mit Normalfahrerhaus, 2 Türen und 3 Sitzplätzen als Normalfahrzeug, Linkslenker

-          RAL 2011 Tieforange (kommunalorange)

-          2 Rundumkennleuchten gelb (orange) im Bereich des Fahrerhausdaches

-          Dieselmotor (66-100 kW), aktuelle Abgasnorm (mind. EURO 6), Grüne Umweltplakette

-          Motorsteuerung und Abgasreinigungssystem auf Kurzstreckenbetrieb im kommunalen Bereich angepasst

-          manuelles 5- bzw. 6-Gang-Schaltgetriebe

-          Ganzjahresbereifung

-          Vollwertiges Reserverad mit Ganzjahresbereifung (wie oben)

-          Fahrzeugbreite ohne Spiegel max. 2.150mm

-          Radstand max. ca. 3.250 mm

-          Spurweite max. ca. 1.950mm

-          Versiegelte Karosserie zum Schutz vor Korrosion

-          zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg

-          Kugelkopf-Anhängerkupplung und Elektrosatz (13-polig + 7-polig), Anhängelast mindestens 2.500kg

-          Ausreichend dimensionierte(r) Batterie(n) und Generator für Kurzstreckenbetrieb

-          Frontairbags, ESP, ABS oder vergleichbare Sicherheitssysteme

-          Freisprecheinrichtung mit Bluetooth - Schnittstelle

-          Garantie mind. 24 Monate

-          Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug

-          Überführung

-          Zulassung

-          notwendige Zulassungsbescheinigungen

-          notwendige Eintragungen für evtl. vorzunehmende Um- und Anbauten

 

Aufbau:

-          1 elektrohydraulischer Kipperaufbau, Kippermaß innen, ca.: 3.000/2.050/400mm, Bordwände aus Stahl in Fahrzeugfarbe (RAL 2011), Stirnwandhöhe: 400mm, Stirnwand verstärkt, Bordwände seitlich und hinten 400mm hoch, Unterbau in Stahlkonstruktion, feuerverzinkt, Kipperboden incl. Träger verstärkt/ Boden als Siebdruckplatte mit Stahlblechauflage, 8 im Boden versenkte Verzurreinrichtungen, DIN – konform mit einer Tragfähigkeit von je mindestens 400daN, 4 Stück je Fahrzeugseite, eingelassen im Bereich unmittelbar neben den Bordwänden, Bordwand rechts und links von Stirnwand bis Hinterachse zum Öffnen nach unten, Bordwand hinten zum Öffnen nach unten und als Pendelklappe, mindestens 16 Haken für Ladungssicherungsnetz, 4 Stück montiert an Außenseite der Heckklappe, je 6 Stück montiert an den Außenseiten der seitlichen Bordwände, Kipperantrieb elektrohydraulisch 12V, Speisung über Fahrzeugelektrik, Kipperstempel einschließlich aller erforderlichen elektrischen- und hydraulischen Leitungen, Kipperstütze und Fangseil, Kipperbedienung vom Fahrerhaus aus, Montage von seitlichen Begrenzungsleuchten/ Reflektoren, sofern diese gem. StVO erforderlich sind

 

Aufgrund der Nutzlast – Thematik scheidet ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb (Elektro/ Brennstoffzelle etc.) aus. Stattdessen soll die derzeit höchste Abgasnorm erfüllt werden, um den Anforderungen an Umweltschutz und Nachhaltigkeit im Mindesten gerecht werden zu können.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die für diese Investition benötigten Mittel wurden in den Haushalt 2019 unter der Investitionsnummer 011800 – B051 in Höhe von 45.000€ eingestellt. Die Nutzungsdauer für ein entsprechendes Fahrzeug beträgt laut örtlicher Abschreibungstabelle/ Ziffer 6.022 10 Jahre. Die für das Fahrzeug entstehenden Abschreibungen werden ab dem Moment der Inbetriebnahme beim Produkt 011800 Sachkonto 571100 Abschreibung auf Vermögensgegenstände (Budget Baubetriebshof), die Zinsen im Zentralhaushalt berücksichtigt.

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe stimmt der Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung für das Fahrzeug HS B 2711 zu.

2. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Rat, den bestehenden Sperrvermerk für diese Investition aufzuheben.

3. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerkes, das Ausschreibungsverfahren für eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. In einer der beiden nächsten Ausschusssitzungen wird das Submissionsergebnis bekannt gegeben und ein Vergabebeschluss vorbereitet.

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Anlagen

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