Entscheidungsvorlage - VO/0008/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan III-4C, Arsbeck – Auf dem Kamp, 3. Teilbebauungsplan beschlossen. Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren Entwicklung des Neubaubereiches „Auf dem Kamp“ in Arsbeck zu schaffen.

 

Zuletzt hat der Aufsichtsrat der SEWG über einen städtebaulichen Entwurf (siehe Anlage 1) am 28.11.2019 beraten und hierbei Änderungen im Bereich der geplanten Spielplatzfläche beschlossen. Es  wurde vereinbart, dass die überarbeitete Planung dem Fachausschuss nochmals vorgelegt werden soll. Zwischenzeitlich wurde der seinerzeitige Entwurf durch das beauftragte Büro geändert (siehe Anlage 2).

 

Die Verwaltung beabsichtigt, auf Grundlage der modifizierten Planung das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen und Vergabe beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des in der Anlage 2 beigefügten städtebaulichen Entwurfes, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

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Anlagen

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