Entscheidungsvorlage - VO/0019/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Sachverhalt

Vor den Sommerferien 2019 hatte die Verwaltung nach vorherigem Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe eine Zaunanlage am Schul- und Sport­zentrum der Stadt Wegberg entlang der Markusstraße errichtet. Ziel der Errichtung der Zaunanlage war es, den unerwünschten Zugang zum Schul- und Sport­zentrum in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende zu erschweren und in der Folge eine Reduzierung der Vandalismusvorkommnisse zu er­reichen.

In der Vorlage „Einzäunung des Schul- und Sportzentrums“ (VO/0348/19) für die Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 17.12.2019 lieferte die Verwaltung den Erfahrungsbericht über den Zeitraum eines halben Jahres nach Errichtung der Zaunanlage an der Markusstraße. Weiterhin sollte durch die Vorlage das Thema „Kom­pletteinzäunung des Schul- und Sportzentrums“ nochmals zur Diskussion gestellt werden.

Hinsichtlich einer weitergehenden Einzäunung traf der Rat am 17.12.2019 jedoch keine Entscheidung. Vielmehr beauftragte er die Verwaltung, für eine weitere Diskus­sion und Beschlussfassung die mögliche weitere Einzäunung planerisch darzustel­len, mit Kosten zu beziffern und in Form einer Vorlage dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe vorzulegen.

 

 

Einzäunung des Schul- und Sportzentrums

Dieser Vorlage ist ein Luftbild des Schul- und Sportzentrums beigefügt. Im Luftbild ist die bereits errichtete Zaunanlage an der Markusstraße in der Farbe „Blau“ darge­stellt.

Der Vorschlag der Verwaltung, wie das Schul- und Sportzentrum in Gänze einge­zäunt werden könnte, ist in der Farbe „Rot“ dargestellt. Erforderliche Durch­gänge bzw. Tore (Feuerwehrzufahrten) sind dargestellt. Die einzelnen Abschnitte der Zaunanlage sind mit „Bereich 1“ bis „Bereich 8“ bezeichnet.

In „Orange“ sind zwei alternative Zaunführungen dargestellt, ebenfalls mit den erforderlichen Durch­gängen:

„Alternative 6“: Im Bereich der 3-fach-Halle würde der Zaun um die geplante öffentlich zugängliche neue Fahrradabstellanlage herumgeführt. Diese muss gemäß den Förderbestimmungen rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein und darf nicht durch z.B. einen Zaun abgeschlossen sein.

„Alternative 7“: Eine Anregung aus der Ratssitzung am 17.12.2019 war die Bewah­rung der bestehenden Wege­verbindung zwischen Grenzlandringbad und 3-fach-Halle hin zur Markusstraße bzw. zum Beeckbach auch bei geschlossener Zaunan­lage. Hierzu wäre der rund 165m lange Weg aus dem geschlossenen Schul- und Sportzentrum auszugrenzen und ein zu­sätz­licher Zaun entlang des Weges erforderlich.

Die technische und gestalterische Ausführung der Zaunanlage könnte in der Qualität erfolgen, die bereits an der Markusstraße ausgeführt wurde. Es handelt sich dort um einen serienmäßigen Stahlgittermattenzaun in einer Höhe von 1.80m. Tür- und Torelemente sind Anfertigungen in der jeweils erforderlichen Breite und tech­nischen Spezifikation. Alle Stahloberflächen sind in einem grünen Farbton pulverbeschichtet.

 

 

Kosten

Die geschätzten Kosten für die beschriebenen und im Luft­bild darge­stell­ten Varian­ten zur Einzäunung des Schul- und Sport­zentrums beinhal­ten die komplette Aus­führung der Zaunanlage inklusive aller darge­stellten Türen und Tore. Nicht enthalten sind erforderliche Vorarbeiten wie das vorherige Freischneiden von Vegetation. Diese Arbeiten könnten wie beim Zaun an der Markusstraße vom städtischen Bau­betriebshof durchgeführt werden.

Variante 1:  

Errichtung Zaunanlage „Rot“:      39.000,- €

Variante 2:

Errichtung Zaunanlage „Rot“, mit „Alternative 6 - Orange“  

(Fahrradabstellplatz):        44.000,- €

Variante 3:

Errichtung Zaunanlage „Rot“, mit „Alternative 6 + 7 – Orange“ 

(Fahrradabstellplatz + Weg zur Markusstraße):     67.000,- €

 

Insbesondere für die Varianten 2 und 3 mit großen Zaunlängen möchte die Verwal­tung eine alternative Ausführung in Form einer Hainbuchenhecke vorschla­gen, wie sie in dieser Form Anfang Januar bereits an einer Rasenfläche am Klassentrakt des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums gepflanzt wurde.

Die Ausführung erfolgt als eng gepflanzte, rund 1.80m hohe Hecke mit fünf durch­laufenden horizontalen Spanndrähten an regelmäßig angeordneten Pfosten. Die Pfosten schlie­ßen dicht an die Gebäude bzw. an die Türen und Tore an. Insgesamt wäre die Hecke in dieser Form eine Barriere, die gewährleistet und signalisiert, dass das Schulzentrum bei geschlossenen Durch­gängen nicht betreten werden darf. Sie ist im Vergleich zum Gittermattenzaun sicher­lich leichter zu überwinden, jedoch etwas kostengünstiger und würde aus Sicht der Verwaltung eine gestalterisch an­sprechen­dere und ökologisch sinnvollere Lösung darstellen.

Schließlich ließe sich auch eine Mischausführung denken, bei der in die gepflanzte Hecke einzelne Gitterzaunelemente integriert werden. So würden Durchblicke durch die ansonsten dichte 1.80m hohe Hecke ermöglicht.

Bei der Kostenschätzung für die Varianten mit Hecke wurde von einer Ausführung durch den Bau­betriebshof ausgegangen, die Stahltüren und -tore würden durch einen exter­nen Unter­­nehmer gelie­fert und eingebaut und sind in genannten Kosten enthalten:

 

 Variante 2.1:

 Wie Variante 2, jedoch Ausführung einer Hecke, wie

 vorbeschrieben, anstelle der Gitterzaunelemente:   42.000,- €

 

 Variante 3.1:

 Wie Variante 3, jedoch Ausführung einer Hecke, wie

 vorbeschrieben, anstelle der Gitterzaunelemente:   52.000,- €

 

Durch die beiden Varianten mit Hecke ließen sich Kosten in geschätzter Höhe von 2.000,- €  bzw. 15.000,- €  einsparen. Die relativ hohe Einsparung bei der Variante 3.1  ist im stark abfallenden Gelände zum Beeckbach hin begründet, welches bei einer Gitterzaunausführung zu deutlich höheren Kosten führt.

Weiterhin ist es natürlich möglich, alternativ zur kompletten Einzäunung des Schul- und Sportzentrums in einem nächsten Schritt lediglich einzelne Teilabschnitte zu realisieren um zunächst weitere Erfahrungen über die Wirksamkeit der Maßnahme zu sammeln.

Die Kosten einzelner Teilabschnitte können auf Wunsch in der Sitzung be­ziffert wer­den.

 

 

Finanzierung

Für eine weitere Einzäunung des Schul- und Sportzentrums sind im Haus­haltsplan­entwurf 2020 keine finanziellen Mittel angemeldet worden. Insofern müssten gegebe­nenfalls Mittel in die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2020 aufgenommen werden, die dem HFA bzw. dem Rat der Stadt Wegberg vorzulegen ist.

Vor Bereitstellung dieser Mittel wäre jedoch der Beschluss des Haushalts sowie des­sen Genehmigung erforderlich.

 

 

Termine

Nach einer Entscheidung für eine der beschriebenen Varianten oder für die Aus­führung von Teilabschnitten ist die Umsetzung terminlich davon abhängig, wann die finanziellen Mittel haushalts­rechtlich zur Verfügung gestellt werden können.

Die Planung, Ausschreibung und Überwachung der Maßnahme würde vom Fach­bereich Gebäudewirtschaft durchgeführt. Je nach Variante könnten Arbeiten in unter­schiedlichem Umfang vom städtischen Baubetriebshof übernommen werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Diskussion in der Ausschusssitzung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...