Entscheidungsvorlage - VO/0011/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 14.11.2019 durch die Kämmerin aufgestellt und am 10.12.2019 durch den Bürgermeister bestätigt. Der Versand der Unterlagen an die Ratsmitglieder erfolgte am 13.12.2019. Die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung fand am 17.12.2019 statt. Der Haushaltsplan ist nicht nur im Rathaus einsehbar, sondern auch im Internet veröffentlicht. Einwohner und Abgabepflichtige haben gemäß § 80 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Recht, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Der Rat beschließt in öffentlicher Sache über geltend gemachte Einwendungen.

In der vorgegebenen Frist sind keine Einwendungen eingegangen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss soll über Änderungsanträge beraten und abgestimmt werden. Eine Liste mit Verändungsvorschlägen seitens der Verwaltung wird unmittelbar vor der Sitzung zugeleitet. Veränderte Ansätze werden dann in den Entwurf eingearbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung in seiner Sitzung am 18.02.2020 vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen zuzustimmen.

Änderungsanträge werden ggfls. nach Beratung beschlossen.

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Anlagen

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