Entscheidungsvorlage - VO/0318/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP)
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Vorberatung
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21.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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17.12.2019
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18.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2020 auf der Grundlage des § 8 KomHVO erstellt. Die Stellenplanungen bestehen aus folgenden Dokumenten:
a) Veränderungsübersicht
b) Stellenplan (Zahlenwerk unterteilt nach Beschäftigtengruppe)
c) Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der
informatorisch beschäftigten Dienstkräfte
d) Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplanes auf
die Produkte
e) Übersicht über k.u.- (künftig umzuwandeln) bzw. k.w.- (künftig wegfallend)
Vermerke
f) Übersicht über die Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnungen
Im Rahmen der Stellenplanerstellung erfolgte eine umfassende Beteiligung des Verwaltungsvorstandes, der Fachbereichsleiter/innen sowie des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten.
Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten ist als Anlage beigefügt, der Personalrat verzichtet auf eine Stellungnahme.
Der Stellenplan weist eine Gesamtstellenzahl in Höhe von 210,63 Stellen aus. Im Vergleich mit dem Stellenplan 2019 (205,12 Stellen) entspricht dies einer Steigerung in Höhe von 5,51 Stellen. Diese Gesamtveränderung ergibt sich in Bezug auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen und setzt sich wie folgt zusammen:
Tariflich Beschäftigte: + 6,35 Stellen
Sozial- und Erziehungsdienst + 1,46 Stellen
Beamte - 2,30 Stellen
Gesamt + 5,51 Stellen
Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes muss darauf hingewiesen werden, dass der künftige Personalbedarf von den konkreten Belegungszahlen abhängt. Den Aufwendungen müssen die Zuschussgewährungen und Refinanzierungen bis zu einer Quote in Höhe von rund 79 % gegenübergestellt werden, die sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergeben.
Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen.
Die Ziele des Gleichstellungsplanes wurden berücksichtigt.
Bezüglich der Stelle FB 201/B07a ist dieser Vorlage eine Erläuterung als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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596,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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294,5 kB
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