Entscheidungsvorlage - VO/0077/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat am 07.05.2019 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Beitragssatzung OGS Primarbereich) beschlossen. Hiernach sind von den Eltern monatlich gestaffelte Elternbeiträge gemäß der ermittelten Einkommensstufe zu entrichten.

 

Aufgrund der Entwicklungen in der Coronavirus-(COVID-19)-Pandemie hat der Landrat des Kreises Heinsberg auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ab dem 26.02.2020 alle Schulen im Kreisgebiet geschlossen. Die Regelung wurde durch das Land NRW bis mindestens zum  19.04.2020 verlängert.

Eine Betreuung für die Schüler*innen im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule konnte folglich nicht stattfinden.

 

Durch das Land NRW wurde mit Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mitgeteilt, dass die Elternbeiträge im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule für den Monat April 2020 ausgesetzt werden sollen. Die Mitteilung beinhaltet bislang keine Regelung für den Monat März 2020.


Da die Schulschließung aufgrund der Einstufung des Kreises Heinsberg als „besonders betroffenes Gebiet“ im Vergleich zu anderen Landkreisen früher erfolgt ist, sind auch die Eltern der Stadt Wegberg von der Schulschließung besonders betroffen.


Angesichts der besonderen Lage im Kreis Heinsberg ist der Erlass der Elternbeiträge für den Monat März 2020 ebenfalls sinnvoll. Die Eltern haben durch die zusätzliche Schulschließung keine Betreuung im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule erhalten und mussten alternative Betreuungen unter Inkaufnahme beruflicher und finanzieller Nachteile organisieren.

 

Alle Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg, sowie der Kreis selbst, haben bereits angekündigt für ihre Bereiche eine ähnliche Regelung umsetzen zu wollen.

 

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die Beiträge für den Monat März 2020 auszusetzen. Es handelt sich um einen freiwilligen Verzicht auf Erträge im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule von ca. 45.000,00 €/ Monat (Stand 01.04.2020). Hier sind bereits mögliche Erstattungen des Kreisjugendamtes Heinsberg einberechnet. Wenn diese vom Jugendamt wie bislang übernommen werden würden, verringert sich die genannte Summe um ca. 10.000,00 €.

 

Zur Vereinheitlichung der Regelungen im Kreis Heinsberg würde der Landrat es begrüßen, entsprechende Elternbeiträge für ausgefallene Betreuungsangebote für die Monate März und April 2020 zu erlassen. Da das Land NRW für den Kreis Heinsberg noch keine gesonderte Regelung für den Monat März getroffen hat, ist es erforderlich, dass die im HSK befindlichen Kommunen einen entsprechenden Beschluss unter den Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde stellen.

 

Für ausstehende OGS-Elternbeiträge wurde in Wegberg zunächst eine Mahnsperre gesetzt, um die Erziehungsberechtigten akut nicht zusätzlich zu belasten. Rückständige Beiträge, die aus der Vorzeit der Schulschließungen stammen, werden allerdings weiter beigetrieben.

 

Die Einziehung der Elternbeiträge des Monats April wurde zunächst ausgesetzt. Bereits per Dauerauftrag an die Stadt überwiesene Beträge können aber erst nach diesem Dringlichkeitsbeschluss erstattet werden.

 

Die Eltern müssen für eine Erstattung keinen gesonderten Antrag stellen. Sie werden über Aushänge und durch die Presse über die Vorgehensweise informiert.

 

Die nächste planmäßige Ratssitzung soll laut Sitzungskalender am 28.04.2020 stattfinden. Um die betroffenen Eltern unmittelbar zu entlasten, soll der Verzicht auf die Erhebung der Beiträge für den Monat April sofort umgesetzt werden. Der Verzicht auf die Elternbeiträge für den Monat März soll direkt nach Entscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg erfolgen. Die ordentliche Sitzungsfolge reicht für eine Umsetzung dieses Planes jedoch nicht aus. Aus diesem Grunde ist eine Entscheidung gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) erforderlich.

 

Die getroffene Entscheidung ist dem Ausschuss gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Vereinbarungsgemäß sind die Fraktionsvorsitzenden über die Dringlichkeitsentscheidung bereits informiert worden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Einnahmeausfall beträgt pro Monat ca. 45.000,00 €. Dieser Ausfall ist in der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt.

Das Land NRW hat bereits mitgeteilt, dass Ausgleichszahlungen für den Monat April 2020 erfolgen sollen. In welcher Höhe ist derzeit noch nicht genau beziffert.

Für den Monat März 2020 wird die Verwaltung mit Unterstützung des Kreises Heinsberg mögliche Lösungen suchen.

 

Alternativen:

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW beschließen Herr Bürgermeister Michael Stock und Ratsfrau Petra Otten:

 

  1. Die Stadt Wegberg erlässt die Elternbeiträge, die auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagschule im Primarbereich“ für den Monat April 2020 entstanden sind. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden von der Verwaltung ohne vorherigen Antrag der Eltern erstattet.
  2. Die Stadt Wegberg setzt die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat März 2020 aus. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch den Kreis Heinsberg  werden bereits gezahlte Beiträge erstattet.
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