Mitteilungsvorlage - VO/0120/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Ausbruch der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankungen im Kreis Heinsberg am 25.02.2020 hatte der Kreis Heinsberg den Krisenstab des Kreises aktiviert. Die Stadt Wegberg hat ihrerseits am 26.02.2020 den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einberufen, der bis heute bedarfsorientiert zusammenkommt. Neben den Mitgliedern des Verwaltungsvorstands und der Leitung des Fachbereichs Bürgerservice und Sicherheit (Ordnungsamt) ist auch der Fachbereichsleiter Bildung und Soziales sowie der Leiter der Feuerwehr im Stab vertreten.

 

Allgemeines

Die Stadt Wegberg hat von Beginn der Krise an zum Glück die geringste Anzahl bestätigter Fälle im Kreis. Erst am 11.03.2020 hat das Kreisgesundheitsamt den ersten bestätigten Fall aus Wegberg gemeldet. Zu der Zeit hatten zum Beispiel Gangelt bereits 156 Fälle und Erkelenz 9 Fälle. Momentan (Stand 19.05.2020) hat die Stadt Wegberg seit Beginn der Krise insgesamt 45 bestätigte Falle, davon 37 geheilt und eine Person verstorben (im Vergleich dazu Gangelt: 485:461:9; Erkelenz: 91:79:5).

 

Zuständigkeiten für den Erlass von Maßnahmen

 

25.02. bis 04.03.2020

Eil-Zuständigkeit des Kreises (Gesundheitsamt) auf der Grundlage des § 16 Absatz 7 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG):

-          kreisweite Schließungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen

-          Quarantäneempfehlungen.

Zuständigkeit der Stadt Wegberg (örtliche Ordnungsbehörde) auf der Grundlage des § 28 IfSG:

-          Schließung öffentlicher Einrichtungen wie Grenzlandringbad, Sport- und Turnhallen sowie Schließung von Wegberger Mühle und Forum.

Ebenfalls wurde im SAE entschieden, das Rathaus für den Publikumsverkehr zu schließen, für dringende Fälle aber Service-Telefonnummern für die Bereiche Standes- und Friedhofsamt, Bürgerservice, Bildung und Soziales sowie eine zentrale Rufnummer vorzuhalten.

 

05.03.2020 bis zum 22.03.2020

Zuständigkeit der Stadt Wegberg für alle Maßnahmen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes IfSG, in enger und zeitlich aufwändiger Abstimmung mit allen Kommunen des Kreises und dem Kreis Heinsberg, seit dem 15.03.2020 landesweit stark gelenkt durch Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).

 

Ab dem 23.03.2020

Am 22.03.2020 hat das Land NRW (das MAGS) von der Ermächtigungsgrundlage des § 32 IfSG Gebrauch gemacht und die Zuständigkeit für den Erlass von Ge- und Verboten auf der Grundlage des § 28 IfSG an sich gezogen. Die bisher schon zum Großteil durch Erlasse bekannten Vorgaben wurden und werden seither in Rechtsverordnungen normiert (Coronaschutzverordnung, -betreuungsverordnung, -einreiseverordnung).

Die örtlichen Ordnungsbehörden bleiben für die Durchsetzung der verordneten Ge- und Verbote zuständig. Sie sind befugt, im Einzelfall über die Rechtsverordnungen hinausgehende Schutzmaßnahmen anzuordnen.

Zudem hat der Landtag am 14.04.2020 das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ beschlossen. Gleichzeitig hat er auf der Grundlage des § 11 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz - IfSBG-NRW) eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen festgestellt. Die Feststellung gilt bis zum 14.06.2020, sie kann bei Fortbestehen ihrer Voraussetzungen um jeweils zwei Monate durch den Landtag verlängert werden.

Die Pandemie beherrscht seit Aschermittwoch die Arbeit im Dezernat II. Dazu tragen neben den infektionsschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen auch sich ständig ändernde Rechtsvorschriften und dadurch bedingte Abstimmungen und Beratungen bei ebenso wie die massiv verstärkten Außendiensttätigkeiten.

 

Beratungstätigkeit des Dezernats II

Von Anfang an wurde im ganzen Dezernat sehr viel Wert auf die Beratung gelegt. Seit Beginn der Krise stand sozusagen das Telefon nicht still, gingen unzählige E-Mails ein. Die Nachfragen zielten auf Auskünfte allgemeiner Art zum SARS-CoV-2-Virus selbst, zu Verhaltensregeln, zu den ergriffenen Maßnahmen, zur aktuellen Rechtslage, zu künftigen Einschätzungen der Lage bis hin zu spezifischen Einzelfragen zu den Rechtsverordnungen. Letztere sind mittlerweile vorherrschend, während es Anfang März vor allem um Fragen wie Absagen oder Untersagungen von Veranstaltungen entsprechend der seinerzeitigen Erlasslage sowie die Schließung öffentlicher Einrichtungen ging.

Ziel der zum Teil intensiven Beratung und Gespräche war und ist auch, durch Schaffung von Transparenz und Klarheit Gerüchten und unkontrollierten Interpretationen zu angeordneten Maßnahmen zuvorzukommen.

Zuletzt, am 06.05.2020, gab es auf Bitten der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin ein ausführliches Gespräch zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der Gottesdienste.

 

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit – als örtliche Ordnungsbehörde

 

Originäre infektionsschutzrechtliche Anordnungen

Dazu gehören insbesondere die Anordnungen von häuslicher Quarantäne gegenüber Infizierten und gegenüber den sog. Kontaktpersonen der Kategorie I. sowie die Anordnung von Berufsausübungsverboten gegenüber Personen mit Symptomatik in sensiblen beruflichen Bereichen.

Sobald der Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit vom Kreisgesundheitsamt die entsprechenden persönlichen Daten erhält, wird der Quarantänebescheid gefertigt und zugestellt. Es ist organisatorisch sichergestellt, dass die Bescheide innerhalb kürzester Zeit (in der Regel innerhalb einer halben Stunde) dem Betroffenen zugehen.

Bis zum 12.05.2020 wurden insgesamt 157 Bescheide zur Quarantäneanordnung und 5 Tätigkeitsverbote unmittelbar an die Betroffenen übergeben (Einwurf in den Briefkasten nach vorheriger telefonischer Ankündigung, soweit möglich).

Einzelverfügungen und Allgemeinverfügungen

Mit Erlassen des MAGS vom 15.03.2020 wurde der weitgehende „Lockdown“ vorgegeben.

Die örtliche Ordnungsbehörde hat sich dazu entschieden, wo immer der betroffene Adressatenkreis (Gewerbetreibende, Vereine etc.) bekannt war, die Umsetzung der ministeriellen Erlasse durch Einzelbescheide und nicht per Allgemeinverfügung zu regeln. Dies bedeutete zwar in der Erstellung und Verteilung erheblich mehr Arbeit, brachte aber Klarheit bei den Betroffenen, und führte insgesamt zu einer schnelleren Umsetzung und Einhaltung der Regeln. Insgesamt wurden 366 Bescheide (Stand 12.05.2020) verteilt.

 

Kontrolle

Parallel zu diesen Anordnungen haben Mitarbeiter*innen sowohl des Außen- als auch des Innendienstes durch kontinuierliche Präsenz und Erreichbarkeit der örtlichen Ordnungsbehörde - 7 Tage die Woche - zur Akzeptanz von Beginn an beigetragen. Seit dem 16.03.2020 sind allein von den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs corona-bedingt 270 Über- bzw. Mehrarbeitsstunden geleistet worden.

Mindestens 3 Kontrollteams waren im Schnitt pro Tag im Stadtgebiet im Einsatz.

Zusätzlich wurde der Kommunale Ordnungsdienst seit dem 16.03.2020 von einem Team pro Woche auf zwei Teams pro Woche also von 5 auf insgesamt 10 Stunden wöchentlich aufgestockt. Dies bedeutet bisher 90 Stunden zusätzlich. Der Außendienst des Fachbereichs wurde außerdem durch 14 Freiwillige aus anderen Fachbereichen unterstützt (bisher 124 Stunden zusätzlich).

Da andere Einrichtungen der Stadt Wegberg wie die städtischen Kindertageseinrichtungen geschlossen hatten, erfolgte Verstärkung des Fachbereichs Bürgerservice und Sicherheit auch von dort. Da das Rathaus seit Anfang März nur auf Termin geöffnet hat, wurden ab Mitte März Erzieherinnen der drei städtischen Einrichtungen sowie der Leiter der Kita Klinkum für den Empfang der Bürgerinnen und Bürger an der Zentrale eingesetzt. Die Zeiten variierten entsprechend den Öffnungszeiten des Rathauses (über 300 Stunden Einsatzzeit in den Wochen 23.03 bis 30.04.2020).

Weiterhin wurde das KiTa-Personal bis zum 05.05.2020 von montags bis freitags mit je 4 Kräften für je 2 Stunden vormittags und nachmittags zur Kontrolle der Spielplätze in Begleitung einer Dienstkraft aus dem Fachbereich eingesetzt.

Sechs Kolleg*innen des Hallenbades sind ab dem 04.05.2020 ebenfalls für den Fachbereich 201 tätig (bislang 123 Stunden sowohl in der Woche als auch am Wochenende).

Weiterhin waren zu Beginn der Pandemie auch zwei Schulsekretärinnen tagsüber im Einsatz, die seit dem 23.03.2020 bis 03.04.2020 bzw. 25.03. bis 31.03.2020 mit insgesamt 96 Stunden im Ordnungsamt im Einsatz waren und ihre Erfahrungen aus dem KOD für Kontrollen während des Tages einbringen konnten.

Vor allem zu Beginn des Lockdown wurden zunächst 110 Verwarnungen ohne Verwarngeld oder Bußgeld ausgesprochen. Bis zum 12.05.2020 wurden 34 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und 1 Strafanzeige gestellt.

Die Außendiensttätigkeit wird auch weiterhin in gleicher Intensität fortgesetzt, was vor allem von Seiten der Gewerbetreibenden als positive Unterstützung wahrgenommen wird.

 

Wegfall und Erstattung von Gebühreneinnahmen

Dadurch, dass viele Veranstaltungen wie Kirmessen und Trödelmärkte corona-bedingt nicht stattfinden durften, sind der Stadt bislang Gebühreneinnahmen in Höhe von über 2.000 Euro entgangen. In 8 Fällen wurden bereits angeordnete bzw. vereinnahmte Gebühren für corona-bedingt abgesagte Veranstaltungen abgesetzt bzw. zurückerstattet.

 

Wochenmarkt

In enger Zusammenarbeit mit der Markt-AG konnte der Wochenmarkt am Freitag, dem 27.03.2020, erfolgreich starten, wenn auch mit corona-bedingt eingeschränktem Warenangebot und eingeschränkter Öffnungszeit und intensivem Personaleinsatz.

 

Friedhöfe

Mehrmaliger aber durchwegs einvernehmlicher Abstimmungsbedarf mit den Bestattungsunternehmen und den Kirchen über die Wochen und Monate hinweg.

Noch sind die Friedhofshallen nicht geöffnet, im Freien gibt es aber keine Beschränkung der Personenzahl mehr, bei Einhaltung der Mindestabstände.

 

Trauungen

Trotz Corona-Krise konnten die terminierten Trauungen stattfinden, allerdings waren außer der Amtsperson und dem zu trauenden Paar nur maximal 2 Trauzeugen zugelassen. Aufgrund dieser Beschränkung haben 7 Paare die Eheschließung abgesagt, 10 Paare hielten an ihrem Termin fest.

Zurzeit ist die bei einer Trauung zugelassene Personenzahl (inkl. Paar und Amtsperson) auf 10 beschränkt.

 

FB 202 – Bildung und Soziales

 

Kindertagesstätten

Die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten wurde ab dem 26.02.2020 zunächst durch Anordnung des Kreises Heinsberg untersagt, ab dem 05.03.2020 durch die Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde (insoweit mit Zuständigkeit für alle KiTas in Wegberg), bis das Betretungsverbot bzw. dessen Lockerungen in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) geregelt wurden.

 

Insbesondere auch für den Bereich der Schulen und Kindertagesstätten hat die klare Haltung zur Schließung und sehr zurückhaltenden Teilöffnung dazu beigetragen, Verunsicherungen bei Eltern und Kindern zu vermeiden.

 

In der aktuellen CoronaBetrVO wird geregelt, dass alle Kindertageseinrichtungen (Kitas), Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Kindern im Alter bis zur Einschulung, Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigen bzw. Betreuungs­personen den Zutritt zu Betreuungsangeboten zu untersagen haben.

 

Ausnahmen gibt es ab dem 14.05.2020 nur für die Betreuung von Kindern,

 

  • die einen besonderen Betreuungsbedarf haben (mindestens ein Elternteil einen „systemrelevanten“ Beruf ausübt, Kinder von alleinerziehenden Personen)
  • bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt,
  • die am 01.08.2020 schulpflichtig werden.
  • die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben oder
  • die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind.

 

Durch die geringere Kinderzahl, die sich derzeit in den Einrichtungen aufhalten, wurde das Personal dort teilweise abgezogen und als Verstärkung im Bereich des Ordnungsdienstes eingesetzt. Auch wurde am Hauptzugang des Rathauses durch die Mitarbeiterinnen der Kitas eine Begleitung des Zutritts sichergestellt. Die Mitarbeiterinnen wurden weiter zu Reinigungs- und Desinfektionsaufgaben in den Kitas und zu Sonderreinigungen im Zusammenhang mit besonderen Hygienemaßnahmen (z.B. Abiturprüfungen) eingeteilt und Überstunden und Urlaub wurden abgebaut.

 

Grundschulen

In den Grundschulen erfolgt der Unterricht derzeit in einem rollierenden System. Jeweils ein Jahrgang wird am Tag unterrichtet. Die Klassen werden, getrennt in Gruppen, 3 Schulstunden am Tag unterrichtet. Es erfolgt an Schultagen eine Betreuung der Kinder in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS). Eine Notbetreuung für besondere Personenkreise ist ähnlich wie in den Kindertageseinrichtungen auch in den Schulen eingerichtet.

 

Das Personal in der OGS hat – neben der Notbetreuung und ähnlich wie die Mitarbeiterinnen der Kitas - zusätzliche Reinigungsaufgaben übernommen und an der Überarbeitung der konzeptionellen Ausrichtung der OGS mitgewirkt.

 

Weiterführende Schulen

Am 06.03.2020 ist die Schulleitung des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums an das Dezernat II herangetreten mit der Bitte, trotz Schulschließung zumindest das Schreiben der Vorabiturklausuren zu ermöglichen. Gymnasium und Dezernat II haben daraufhin einen Lösungsvorschlag mit verringerter Schülerzahl pro Raum, Hygieneregeln und Lüftungsvorschriften erarbeitet. Dieser Vorschlag wurde vom Kreisgesundheitsamt akzeptiert, so dass die Klausuren an 3 Terminen geschrieben werden konnten. Von daher hatte das Wegberger Gymnasium im Gegensatz zu anderen Gymnasien des Kreises nun mit dem Beginn der zentralen Abiturprüfungen ab dem 12.05.2020 keine Schwierigkeiten.

 

Auch für die Schulanmeldungen an den weiterführenden Schulen wurde in Abstimmung mit den Leitungen der weiterführenden Schulen ein „corona-taugliches“ Verfahren organisiert, so dass alle Schulanmeldungen für die weiterführenden Schulen erfolgen konnten.

 

Jetzt wird in den weiterführenden Schulen ebenfalls im rollierenden System unterrichtet. Für die Jahrgänge 5-6 mit besonderem Betreuungsbedarf ist eine Notbetreuung eingerichtet.

 

An allen Schulen wurden in Absprache mit den Schulleitungen die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergriffen und der Ablauf bis hin zur Schülerbeförderung abgestimmt.

 

Die schriftlichen Abiturklausuren werden in der Zeit vom 12.05.2020 bis zum 23.05.2020 im Forum Wegberg geschrieben. Anfang Juni erfolgen die mündlichen Prüfungen.

 

Kultur und Freizeit

Über die Entwicklungen des Theaterabonnements wurde eine eigene Vorlage (VO/116/20) für die Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr gefertigt.

 

Über die Entwicklungen des Ferienprogrammes wurde eine eigene Vorlage (VO/121/20) für die Sitzung des Ausschusses Bildung, Integration und Soziales gefertigt.

 

Hallenbad

Das Hallenbad ist seit dem 27. Februar 2020 geschlossen. Die Schließungszeit wurde genutzt, um erforderliche Wartungen und Instandsetzungen zu erledigen, die während des normalen Badebetriebes nicht möglich sind. Die jährliche Grundreinigung wurde vorgezogen, damit nicht im Herbst eine erneute Schließung des Bades erforderlich wird.

 

Das Hallenbadpersonal wurde vorrangig für die Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten eingesetzt. Neben diesen Tätigkeiten wurde noch der Außendienst des Fachbereichs Bürgerservice und Sicherheit bei erforderlichen Außendiensteinsätzen unterstützt und Überstunden wurden abgebaut.

 

ZUE Wegberg

Das Dezernat II hat am 13. März 2020, zu einer Zeit, als der Kreis Heinsberg nach der Klassifizierung des Robert-Koch-Instituts noch ein „besonders betroffenes Gebiet“ war, in einem Besprechungstermin bei der Bezirksregierung angeregt, die Zuweisungen zur ZUE zu stoppen, damit das Gesundheitssystem des Kreises nicht durch mögliche zusätzliche Fallzahlen noch weiter belastet werde. Die für die ZUE zuständige Dezernentin hat die Brisanz erkannt und beim zuständigen Ministerium erreicht, dass bis zur letzten Woche keine neuen Zuweisungen erfolgten. Nunmehr erfolgen wieder Zuweisungen, allerdings zunächst nur zur Familienzusammenführung.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten. Die durch die Pandemie verursachten Kosten werden, soweit möglich, separat erfasst.

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales und der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nehmen Kenntnis.

 

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