Empfehlungsvorlage - VO/0175/20
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan I-50, Wegberg - Venloer Straße - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Vorberatung
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25.08.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Flächennutzungsplan stellt innerhalb der Ortslage Wegberg die derzeitigen Weideflächen im Blockinnenbereich zwischen den Straßen Kringkamp, Schwalmweg und Venloer Straße überwiegend als Wohnbaufläche dar. Der nördliche Bereich ist insbesondere im Bereich des prägenden Eichbaumbewuchses als Grünfläche ausgewiesen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, hier eine Wohnbauentwicklung innerhalb der Kernstadt in günstiger Lage zur Innenstadt, zum Bahnhaltepunkt sowie zum Grünzug der Schwalm umzusetzen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen schlägt die Verwaltung vor, zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens einen diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der künftige Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen. Die Stadt konnte innerhalb dieses Bereiches bereits den Großteil der betroffenen Grundstücke erwerben. Der Ankauf der übrigen Grundstücke ist in Vorbereitung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-50, Wegberg – Venloer Straße zu beschließen.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Straße Kringskamp, nördlich der Straße Schwalmweg und östlich der Venloer Straße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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494,6 kB
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