Entscheidungsvorlage - VO/0162/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der "Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Vorberatung
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18.08.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Seniorenförderung und Antragstellung
Die Zuschussgewährung an Vereine erfolgt aufgrund der „Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg“ und hat sich in der Zwischenzeit bewährt. Der Verteilerschlüssel wird von den Vereinen auch anerkannt.
Bei der Zuschussgewährung an Senioren nach Ziffer III.3 haben sich jedoch in der Vergangenheit Probleme ergeben, die beseitigt werden sollen.
Seniorenveranstaltungen erfolgen das ganze Jahr über und können nicht –wie es nach den Richtlinien unter III.6 „Antragstellung“ gefordert ist- bis zum 30.04. eines jeden Jahres beantragt werden, da zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Informationen (Teilnehmer, Kosten usw.) für zukünftige Veranstaltungen fehlen und somit auch nicht vorgelegt werden können. Hierdurch können regelmäßig Veranstaltungen bei der Zuschussgewährung nicht berücksichtigt werden.
Es soll daher für die Zukunft die Ziffer III.6 in dem Sinne geändert werden, dass Zuschüsse zu einzelnen Seniorenveranstaltungen (Tagesfahrten, besondere Einzelveranstaltungen) zukünftig unmittelbar nach der Durchführung, spätestens aber bis zum Ende des auf die Veranstaltung nachfolgenden Monats, beantragt werden können und eine vorherige Antragstellung nicht erforderlich ist.
Damit eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (HSK-Maßnahme Vereinsförderung) gewährleistet werden kann, soll die Anzahl der zuschussfähigen Veranstaltungen je Verein zukünftig auf 3 Veranstaltungen im Jahr beschränkt werden.
Die Verwaltung schlägt folgenden neuen Wortlaut der Ziffern III.3 Absatz 1 und III.6.3 vor (Änderungen in Fettdruck und kursiv):
3. SENIORENFÖRDERUNG
Die Stadt gewährt für Einzelveranstaltungen, die der Betreuung älterer Mitbürger dienen (besondere Seniorennachmittage, Tagesausflüge) eine Beihilfe in Höhe von 1,50 € je Teilnehmer und Veranstaltung. Diese Beihilfe wird auch für Seniorenveranstaltungen der im Stadtgebiet Wegberg ansässigen Kirchengemeinden gewährt. Hierbei muss der Teilnehmerkreis mindestens 20 Personen umfassen. Es werden pro Kalenderjahr maximal 3 Veranstaltungen je Verein/Kirchengemeinde bewilligt.
6. ANTRAGSTELLUNG
6.1 Um eine Förderung nach dieser Richtlinie zu beantragen, sind die maßgebenden Bemessungsgrundlagen – Stand 01.04. des laufenden Kalenderjahres – der Stadt bis spätestens zum 30.04. eines jeden Jahres auf dem Muster des Antragformulars (Anlage 1) mitzuteilen und mit den erforderlichen aussagefähigen Unterlagen und Nachweisen einzureichen. Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.
6.2 Die Anträge auf Bewilligung von Investitionshilfen nach Ziffer 5 sind spätestens bis zum 01.07. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr zu stellen. Die Anträge sind zu begründen und mit Kostenvoranschlägen, einer Folgekostenberechnung und ggf. weiteren aussagekräftigen Unterlagen zu versehen.
6.3 Die Anträge auf Förderung von Senioren-Einzelveranstaltungen nach Ziffer 3 Absatz 1 sind mit den erforderlichen Nachweisen unmittelbar nach Durchführung der Veranstaltung, spätestens aber bis zum Ende des auf die Veranstaltung nachfolgenden Monats, einzureichen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
6.4 Anträge sind immer vom Vereinsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.
- Zuschussbetrag Stadtsportverband
Gemäß Ziffer III. 4.3 der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg wird dem Stadtsportverband Wegberg – auf Antrag – ein jährlicher Zuschuss zur Förderung seiner Arbeit von 2.000,00 € gewährt. Mit diesem Zuschuss zahlt der Stadtsportverband die nicht unerheblichen Portoaufwendungen und Sachmittel, wie z.B. Urkunden.
Auf Grund der Erweiterung des bisherigen Aufgabenbereiches durch jährlich fünf gemeinnützige Veranstaltungen und Unterstützung verschiedener Förderprojekte wie z.B. „Moderne Sportstätten 2022“, „Sport im Park“, Schwimmprojekt „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“ in den letzten Jahren, steigen auch die Geschäftsausgaben des Stadtsportverbands Wegberg.
Es wird daher vorgeschlagen, den bisherigen jährlichen Zuschuss von 2.000,00 € ab
2020 auf 2.500,00 € zu erhöhen und dem Stadtsportverband – nach bereits ausgezahltem Zuschuss von 2.000,00 € für das Jahr 2020 - eine Restzahlung von 500,00 € zu gewähren.
Im Haushalt 2020 steht bei dem Produkt 08 02 00 “Sportförderung“ unter dem Sachkonto 53 18 31 „Zuschuss Stadtsportverband“ ein Betrag von 2.500,00 € zur Verfügung.
Ziffer III. 4.3 der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg müsste hierfür wie folgt geändert werden (Änderung in Fettdruck und kursiv):
4.3 Sonstige
Es werden folgende Sonderförderungen mit festen Zuschüssen bedacht, die einzeln im Haushaltsplan veranschlagt werden sollen:
- Dem Verein, der das jährliche Stadtmusikfest ausrichtet, ist auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.
- Dem Verein, der ein Bezirksschützenfest ausrichtet, ist auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.
- Der Stadtsportverband erhält einen Zuschuss zur Förderung seiner Arbeit von
2.500,00 € im Jahr.
- Für den Rosenmontagszug als Brauchtumsveranstaltung werden Bauhofleistungen nach Absprache mit der Verwaltung unentgeltlich erbracht.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Durch den Beschluss zu Nr. 1-3 entstehen keine unmittelbaren Kosten.
Durch die Neuregelung unter Nr. 4 (Stadtsportverband) kommt es zu einer Mehrausgabe in Höhe von 500,00 € / Jahr. Die erforderlichen Haushaltsmittel von 2.500,00 € für die Erhöhung des Zuschusses an den Stadtsportverband stehen im Haushalt 2020 beim Produktsachkonto 08 02 00 /53 18 31 zur Verfügung.
Alternativen:
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr schlägt dem Rat vor, die Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg wie folgt zu ändern:
- Ziffer III.3 Absatz 1
Es wird folgender Satz 4 angefügt:
Es werden pro Kalenderjahr maximal 3 Veranstaltungen je Verein/Kirchengemeinde bewilligt.
- Ziffer III.6
Es wird folgender Absatz 6.3 eingefügt:
Die Anträge auf Förderung von Senioren-Einzelveranstaltungen nach Ziffer 3 Absatz 1 sind mit den erforderlichen Nachweisen unmittelbar nach Durchführung der Veranstaltung, spätestens aber bis zum Ende des auf die Veranstaltung nachfolgenden Monats, einzureichen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
- Ziffer III.6
Der bisherige Absatz 6.3 wird zum Absatz 6.4.
- Ziffer III. 4.3 der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg bezüglich des Punktes „Zuschuss Stadtsportverband“ wie folgt zu ändern:
Der Stadtsportverband erhält einen Zuschuss zur Förderung seiner Arbeit von
2.500,00 € im Jahr.
