Empfehlungsvorlage - VO/0166/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Freie Wähler nach §2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg "Grundstücksverkauf durch die Stadt Wegberg - Wegberger zuerst"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen (AGB)
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Vorberatung
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18.08.2020
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Gestoppt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antrag der Freien Wähler ist eine von mehreren Möglichkeiten Wegberger Bürger in Wegberg zu halten und langfristig über ein Wohnbaugrundstück an Wegberg zu binden, jedoch auch eine rechtlich umstrittene.
Es ist zwingend zu vermeiden, dass eine allgemeine durch den Rat getroffene Beschlusslage auswärtige Interessenten diskriminiert und Klagen wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz provoziert.
Rechtliche Auseinandersetzungen würden die anstehenden Grundstücksverkäufe auf längere Sicht blockieren, was weder den jungen Wegberger Familien, noch der Stadt selber entgegenkommt.
Vielmehr ist es sinnvoll, die bislang in den einzelnen Baugebieten gelebte Vergabepraxis fortzuführen, in den Fällen in denen die Nachfrage nach Grundstücken größer ist als das Angebot, soziale Kriterien (z.B. Vorrang von Familien mit Kindern aus Wegberg bzw. mit Bezug zu Wegberg (z.B. Familie), ohne Wohneigentum), bei der Vergabe von Grundstücken zu berücksichtigen.
Der Vorteil hierbei ist, dass es keinen zu Klagen führenden starren Grundsatzbeschluss gibt, welcher die Lebenswirklichkeit nicht abbildet, sondern eine bedarfsorientierte, im Einzelfall zu treffende Entscheidung erfolgt, welche gegenüber den Betroffenen, insbesondere gegenüber den nicht zum Zuge gekommenen Interessenten gut, weil sozial und transparent, begründet werden kann.
Nur was umfänglich begründet und auch entsprechend gut kommuniziert wird, führt im Ergebnis zur Akzeptanz.
Nachfolgend eine Übersicht über die Anzahl der in nächster Zeit verfügbaren Wohnbaugrundstücke für Einzelhäuser:
-St. Maternus Straße, Merbeck (Vermarktung durch Investor) 15
-„Auf dem Kamp“, Arsbeck (Vermarktung durch die SEWG) 60
-„Baugebiet Hessenfeld“, Dalheim-Rödgen (Vermarktung durch die Stadt) 46
-„Baugebiet Uevekoven“, Uevekoven (Vermarktung durch die Stadt) 18-20
-„Maaseiker Dreieck“, Wegberg (Investorenwettbewerb) 10-20
-„Baugebiet Merbeck (Friedhof)“, Merbeck (Vermarktung durch die Stadt) 4-14
Insgesamt stehen in naher Zukunft also rund 175 Grundstücke zur Verfügung. Dies ist auch für eine Stadt wie Wegberg eine Größenordnung, die es ermöglichen sollte, dass jedes Interesse aus Wegberg abgedeckt werden sollte.
An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass andere Kommunen bewusst nicht zwischen Einheimischen und Auswärtigen unterscheiden. Hückelhoven zum Beispiel verkauft bis auf weiteres unbebaute Grundstücke zur Schaffung von Wohneigentum an Einheimische und Auswärtige, die kein Baugrundstück besitzen und selbst genutzten Wohnraum schaffen wollen. Aktuell wird hier einheitlich von Bauwilligen gesprochen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, den Antrag der Fraktion Freie Wähler „Wegberger zuerst“, abzulehnen, und die bisherige Praxis auch weiterhin fortzuführen, individuelle und bedarfsorientierte Vorgaben und Regelungen für einzelne Baugebiete zum Zeitpunkt der Vermarktung zu treffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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151,1 kB
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