Entscheidungsvorlage - VO/0287/20
Grunddaten
- Betreff:
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Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen hier: Unterhaltung einer Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit November 2020 nutzt die Fraktion DIE LINKE. übergangsweise – bis zum Umzug in die Räumlichkeiten der SEWG – Räumlichkeiten in Merbeck; Am Sportplatz 19, zur Vorbereitung der Sitzungen und zu allgemeinen Arbeitstreffen der Fraktion.
Der Raum ist ca. 30 m² groß und verfügt über sanitäre Anlagen.
Die monatlichen Mietkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Kaltmiete: 150,00 €
Nebenkosten: 50,00 €
200,00 €
Dies entspricht einer Netto-Kaltmiete von 5,00 €/qm².
Die Räume werden ausschließlich durch die Fraktion DIE LINKE. genutzt.
Somit kann der Fraktion ein 100 %-iger Mietkostenzuschuss i.H.v. 200,00 € gewährt werden.
Weiterhin beantragt die Fraktion DIE LINKE. ein einmaliges Budget von 1000,00 € für u.a. adäquate EDV-Ausstattung.
Türschild: 80,00 €
Computer: 400,00 €
Drucker: 400,00 €
Bildschirm: 100,00 €
Die Gesamtkosten betragen somit 980,00 €.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, beschließt der Fraktion DIE LINKE. folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:
- Mietkostenzuschuss ab dem 01.11.2020 in Höhe von monatlich 200,00 €.
- Weitere beantragre Kosten für z.B. eine adäquate EDV-Ausstattung Höhe von max. 1.000,00 €.
Die entstandenen Kosten sind der Verwaltung entsprechend nachzuweisen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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545,1 kB
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