Entscheidungsvorlage - VO/0287/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit November 2020 nutzt die Fraktion DIE LINKE. übergangsweise – bis zum Umzug in die Räumlichkeiten der SEWG – Räumlichkeiten in Merbeck; Am Sportplatz 19, zur Vorbereitung der Sitzungen und zu allgemeinen Arbeitstreffen der Fraktion.

 

Der Raum ist ca. 30 m² groß und verfügt über sanitäre Anlagen.

 

Die monatlichen Mietkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Kaltmiete:     150,00 €

Nebenkosten:   50,00 €

      200,00 €

 

Dies entspricht einer Netto-Kaltmiete von 5,00 €/qm².

 

Die Räume werden ausschließlich durch die Fraktion DIE LINKE. genutzt.

Somit kann der Fraktion ein 100 %-iger Mietkostenzuschuss i.H.v. 200,00 € gewährt werden.

 

Weiterhin beantragt die Fraktion DIE LINKE. ein einmaliges Budget von 1000,00 € für u.a. adäquate EDV-Ausstattung.

 

Türschild:    80,00 €

Computer:  400,00 €

Drucker:  400,00 €

Bildschirm:  100,00 €

 

Die Gesamtkosten betragen somit 980,00 €.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Mittel stehen bei Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ - Sachkonto 5492000 zur Verfügung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, beschließt der Fraktion DIE LINKE. folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:

 

  •            Mietkostenzuschuss ab dem 01.11.2020 in Höhe von monatlich 200,00 €.
  •            Weitere beantragre Kosten für z.B. eine adäquate EDV-Ausstattung Höhe von max. 1.000,00 €.

 

Die entstandenen Kosten sind der Verwaltung entsprechend nachzuweisen.

 

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Anlagen

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