Empfehlungsvorlage - VO/0246/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Josef Tieber aus Wegberg hat mit Schreiben vom 16.10.2020, unterstützt durch Unterschriften von weiteren 19 Anliegern überwiegend aus dem Bereich des Bahnhofsumfeldes Wegberg (Jakob-Hoogen-Straße, Am Bahnhof) aber auch aus dem weiteren Umfeld (Efeuweg, Krefelder Straße und den Städten Trier und Aachen) den folgenden Antrag gestellt:

 

 

“Wegberg 21 plus Jakob-Hoogen Str. 68 D – 41844 Wegberg

Stadtverwaltung Wegberg
Bürgermeister Michael Stock
Rathausplatz 25

D – 41844 Wegberg

Wegberg 21 plus 28.03.2020

Ich finde das Konzept der etablierten Politik und der Stadtverwaltung Wegberg zum Umbau der Bahnstation Wegberg nicht zielführend. Es entspricht nicht den Erfordernissen der dortigen städtebaulichen Situation und den Bedürfnissen und Erfordernissen der dortigen Einwohner.

Es fehlt vor allem an einer für Schüler und Kunden zu den Supermärkten fussgänger- bzw. fahrradfreundlichen zeitgemäßen und verkehrssicheren Querung.

Desweiteren fordern wir Sie auf für einen wöchentlich verbindlichen Pflege - und Säuberungsplan, abgestimmt zwischen DB AG, Kleidercontainerbetreiber, Shisha Bar Betreiber, Bauhof Wegberg, den Betreibern der dortigen Einkaufsmärkte wie EDEKA, DM, LIDL etc zu sorgen.

Wir Bürger vor Ort werden dieses Gebiet in Pflege und Sauberkeit manuell nach Kräften unterstützen. Der Pflegeplan muss nachweislich und überprüfbar sein.

Neue Flächen für Parkplätze zu versiegeln, wie es der Plan der Stadt Wegberg vorsieht ist zu verhindern, da es reichlich Parkplätze auf der anderen Seite der Bahn gibt.

Hier besteht seit längerer Zeit ein etablierter „Park and Ride“ Parkplatz mit ausreichender Kapazität, der aufgrund mangelnder Erreichbarkeit bzw. Zerschneidung durch die Bahnstrecke nicht angenommen wird.

Wir als Anwohner kennen die Situation vor Ort sehr gut, und bitten sie daher das bisherige Konzept der Stadt Wegberg im Sinne des Konzeptes Wegberg 21 plus, wohlwollend für uns Anwohner zu überarbeiten bzw. zu ergänzen – und noch keine Bauaufträge zu erteilen bzw. Bauvergaben zu stoppen.

Details können auf der Webseite http://www.club-der-bunten.de/index4.html eingesehen
werden.

Die in der Webseite angesprochenen Belange unterstütze ich voll und ganz und fordere Sie deshalb auf das Konzept zum Umbau der Bahnstation Wegberg diesbezüglich zu überarbeiten.

Dazu füge ich noch als persönliche Meinung hinzu

 

Meine Adresse     Unterschrift

 

Wegberg 21 plus, Jakob-Hoogen-Str. 68, Wegberg

 

Verantwortlich und Ersteller des Inhaltes: Josef Tieber“

 

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die mit Namen und Anschrift versehenen gleichlautenden Originale nicht beigefügt.

 

Neben diesem Text wurden noch folgende persönliche Informationen angefügt:

 

1.

- Der Park an Ride Parkplatz ist so groß und wird täglich nur von 4-5 PKW’s genutzt (nur Anwohner)!

- Der Übergang der Schienen bei der Schrankenanlage (Kreisverkehr) ist mit kleinen Kindern (Fahrrad oder Kinderwagen) sehr eng und gefährlich. Autofahrer nehmen dort keine Rücksicht!

- Die Schienen werden immer wieder außerhalb der Schranken von Jugendlichen und Erwachsenen verbotenerweise überquert!

 

2.

- Bestehender P + R vollkommen ausreichend, bessere Ausschilderung erforderlich sowie Ausbau Bahnübergang

 

3.

– Eine Fußgänger-/Radfahrerbrücke bietet den Kindern und Jugendlichen einen sicheren Schulweg und den Erwachsenen - v.a. den Älteren – einen nahen Einkaufsweg.

 

4.

- Es ist vor allem wichtig, zu einer ganzheitlichen Planung des gesamten Bahnhofsbereichs zu kommen.

 

Das im Antrag angeführte “Konzept Wegberg 21 plus“ wurde von der Internetseite www.club-der-bunten.de kopiert und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

Zu dem Antrag bzw. den Anregungen und Beschwerden nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

a)      Forderung nach einem wöchentlich verbindlichen und überprüfbaren Pflege- und Säuberungsplan zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern/ Nutzungsberechtigten im Bahnhofsumfeld

 

Da jeder Grundstückseigentümer ausschließlich für den Zustand (Sauberkeit, Grünpflege, Nutzung, Gestaltung usw.) seiner Flächen zuständig ist (z.B. Stadt für die Straßen, Wege und Plätze), hält die Verwaltung die geforderte einheitliche und verbindliche Pflegevereinbarung für unrealistisch. Solange jeder sein Grundstück in einem “ordentlichen“ (Definition?) Zustand hält, gibt es keine Probleme. Sollte es zu Leistungsstörungen kommen, weil ein Pflegezustand nicht der Definition entspricht, mangelt es an der rechtlichen Durchsetzbarkeit der Pflegevereinbarung. Auch kann es zu Streitigkeiten zwischen “Verursachern“ (z. B. Müll, der eindeutig den Grundstücksflächen der Märkte zuzuordnen ist) und den “Betroffenen“ (Grundstückseigentümer der Flächen in Windrichtung, auf die fremder Müll verweht wird) um die Müllentsorgungspflicht (Schadensersatz?) kommen. Weiterhin wäre zu klären, ob Grundstücksflächen von fremden Eigentümern betreten werden dürfen. Zum Zweck des Müllsammelns oder zur “Grünpflege“. Letzteres Problem betrifft vor allem die Flächen der DB (Grünflächen, Bahnkörper) und die öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt mit ihren Grünanlagen (P+R).

Die Verwaltung sieht sich außer Stande, die beantragte Pflegevereinbarung weder dauerhaft zu überprüfen, noch im Streitfalle durchzusetzen. Ein Einschreiten der Verwaltung beschränkt sich auf Zustände, die nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz aufzugreifen sind.

Die Verwaltung lehnt die Forderung, einen Pflege- und Säuberungsplan herbeizuführen, ab.

 

b)      Wegeverbindung zwischen dem Baugebiet Raiffeisenstraße / Jakob-Hoogen-Straße bzw. P+R-Platz über das Gelände der DB zum Bahnhof bzw. zu den Märkten sowie Sanierung Bahnübergang

 

Die Stadt hat mehrfach Kontakt mit der DB aufgenommen und auf die aktuelle Situation (Umwege, sichere Kreuzung des Bahnkörpers) verwiesen. Die Herstellung einer Fußgängerbrücke bzw. einer Untertunnelung auf ihrem Grundstück lehnt die DB grundsätzlich ab. Die Kosten für einen Tunnel seien zu hoch und für eine behindertengerechte Fußgängerbrücke, wenn diese überhaupt kostenmäßig darstellbar sei, fehle es an Planungsgrundlagen, da man sich eine Elektrifizierung der Strecke als Option offenhalte. Bei einer Elektrifizierung wären erheblich aufwendigere Konstruktionen für ein Brückenbauwerk erforderlich.

Den Bahnübergang an der Bahnhofstraße wird die DB erst neugestalten, wenn mittelfristig Entscheidungen danebenliegenden Stellwerk (manueller / automatischer Betrieb) getroffen werden.

 

c)      Überarbeitung und Ergänzung des Konzeptes Wegberg 21 plus durch die Stadt, Erteilung von Bauaufträgen und Stoppen von Bauvergaben

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 19.11.2019, Vorlage VO/0326/19 zum TOP 1.2.2, wurde die Planung zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes vorgestellt. Die Präsentation wurde der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Zu der Maßnahme wurde 2019 eine Förderung beantragt. Mittlerweile liegt ein Zuwendungsbescheid vom Nahverkehr Rheinland über 435.900 € auf Grundlage der aktuellen Planung und der kalkulierten Gesamtkosten von 532.300 € vor. Der Eigenanteil beträgt 96.400 €. Das Vergabeverfahren über die ZVS wurde im November 2020 eingeleitet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die vorgenannte Planung nicht im Sinne der Anregungen und Beschwerden zum Konzept Wegberg 21 plus zu überarbeiten, um die Förderung nicht zu gefährden. Der P+R-Platz am Wohngebiet Jakob-Hoogen-Straße ist nicht Bestandteil der städtischen Planung “Umgestaltung Bahnhofsumfeld“ und wird deshalb nicht im Förderverfahren berücksichtigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-          Keine -

 

 

Alternativen:

-          Keine -

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat vor, über die Anregungen und Beschwerden des Herrn Tieber und weiteren 19 Anliegern aus dem Umfeld des Bahnhofs Wegberg wie folgt zu entscheiden:

 

  1. Die Forderung nach einem verbindlichen und überprüfbaren Pflege- und Säuberungsplan zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern bzw. Nutzungsberechtigten im Umfeld des Bahnhofs Wegberg, organisiert und initiiert durch die Verwaltung wird aus sachlichen und rechtlichen Gründen zurückgewiesen.
  2. Zu den Anregungen betreffend die Wegeverbindung zwischen dem Baugebiet Raiffeisenstraße / Jakob-Hoogen-Straße bzw. dem P+R-Platz über das Gelände der DB in Richtung Bahnhof bzw. zu den Märkten und zu den Anregungen zur Sanierung des Bahnüberganges soll der Antragsteller – wie in der Vorlage dargestellt – informiert werden.
  3. Eine Überarbeitung bzw. Ergänzung der städtischen Planung “Umgestaltung Bahnhofsumfeld“ im Sinne des Konzeptes Wegberg 21 plus verbunden mit einem Stoppen des Vergabeverfahrens oder von Bauvergaben wird abgelehnt.

 

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Anlagen

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