Entscheidungsvorlage - VO/0276/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 GO NRW hier: Bestellung einer Grundschuld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Bürgermeister Stock hat zusammen mit der bisherigen Fraktionsvorsitzenden der CDU Fraktion, Ratsfrau Petra Otten, im Wege einer Dringlichkeitserklärung nach § 60 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) über die Bestellung einer Grundschuld entschieden.
Die Fraktionsvorsitzenden wurden hierüber informiert. Auf die beiliegende Dringlichkeitsentscheidung VO/0223/20 wird insoweit Bezug genommen.
Die Entscheidung ist gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 der GO NRW in der nächsten Ratssitzung zu genehmigen. Da die Sitzung am 03.11.2020 die konstituierende Ratssitzung war, legt die Verwaltung dem Rat die Dringlichkeitsentscheidung in der aktuellen Sitzung vor.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 GO NRW über die Bestellung einer Grundschuld.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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603,4 kB
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