Entscheidungsvorlage - VO/0275/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Mit Datum vom 29.09.2020 wurde für den Neubau der Feuerwache von der Verwal­tung der Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ gestellt. Darüber wurde dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften in seiner Sitzung am 24.11.2020 bereits berichtet (s. Vorlage 0244/20, TOP 1.8).

Bei der beantragten Förderung handelt es sich um Mittel aus dem Programm „Dorf­erneuerung“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes NRW. Für das Jahr 2021 werden Fördermittel für Aus- und Umbauten sowie für Neubauten zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen im Pro­gramm 3,0 Mio. € zur Verfügung. Die maximale Fördersumme beträgt 250.000,- €. 

Förderziel und Zuwendungszweck ist es, den Zuwendungsempfängern die für den ab­­weh­renden Brandschutz notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen. Zwar ist Wegberg eine „Stadt“ und kein „Dorf“, jedoch richtet sich die Antragsberech­tigung nach der Zugehörigkeit zur nordrhein-westfälischen Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014 – 2020“. Dieser ist die Stadt Wegberg zugehörig und damit antrags­berech­tigt.

Der Förderantrag wurde fristgerecht am 29.09.2020 gestellt. Bis zum 15.01.2021 ist jedoch noch ein Beschluss des Rates der Mühlenstadt Wegberg nachzureichen, der beinhaltet

-          dass das Vorhaben realisiert wird,

-          dass die Finanzierung gesichert ist,

-          und dass der Rat der Stadt Wegberg nachträglich sein Einverständnis dazu erklärt, dass die Verwaltung den Förderantrag im Rahmen des Sonderaufrufs gestellt hat.

Der Beschluss des Rates soll laut Fördergeber auf Grundlage der Kostenberechnung der Baumaßnahme erfolgen. Aus diesem Grund ist dieser Vorlage die Kostenberech­nung des Neu­baus der Feuerwache als Anlage noch einmal beigefügt (s.a. Sitzung des WBUV vom 19.05.2020, Vorlage 0060/20, TOP 3.3).

 

Mit einem eventuellen Bescheid über die Bewilligung von Fördermitteln ist im Frühjahr 2021 zu rechnen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, die Realisierung des Bauvorhabens „Neubau der Feuerwache Wegberg“. Mit dem Beschluss zur Realisierung wird be­stätigt, dass die Finanzierung gesichert ist.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg erklärt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, nachträglich sein Einverständnis dazu, dass von der Verwaltung ein Förderantrag im Rahmen des Programms „Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ gestellt wurde.

 

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Anlagen

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