Entscheidungsvorlage - VO/0281/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat im Juli 2020 das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sport­stätten“ für die Jahre 2020 und 2021 aufgerufen.

Die Finanzhilfen von Bund und Land können von Gemeinden eingesetzt werden für

-          „Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder meh­reren Sportarten dienen und

-          Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Aus­gleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern.“

Förderfähig sind unter anderem „… die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur.“

Der Bund und das Land NRW stellt 31 Mio. € (in 2021) zur Ver­fügung. Die Zuwendun­gen sind nicht rückzuzahlen. Ihre Höhe beträgt je Maßnahme bei Hochbau­maß­nahmen maximal 1.500.000,- €, bei Tiefbaumaßnahmen maximal 750.000,- €

Bei einer Förderung für 2021 erfolgt diese mit einer Förderquote in Höhe von 90%, also mit einem Eigenanteil von 10%.

Für das Jahr 2021 sind die Anträge bis zum 15.01.2021 bei der Bezirksregierung zu stellen.

Zwingend erforderlich ist bei Antragstellung ein diesbezüglicher Ratsbeschluss.

 

Programmjahr 2020

Für den Investitionspakt des Programmjahres 2020 hatte die Verwaltung Mitte Oktober auf Beschluss des Rates der Mühlenstadt Wegberg (Sitzung am 01.09.2020, TOP 11 bis 14) für drei Maßnahmen Anträge auf Zuwendung eingereicht und diese für die Antragstellung gemäß Beschluss des Rates wie folgt priorisiert:

 Maßnahme 1: Neugestaltung des bestehenden Skate- und Sportparks

 Maßnahme 2: Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzland-­

ringbad

 Maßnahme 3: Sanierung des Grenzlandringbades

Am 20.11.2020 wurde durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW bekanntgegeben, dass die Mühlenstadt Wegberg für die Neugestaltung des bestehenden Skate- und Sportparks Fördermittel in Höhe von 303.000,- €  erhält.

Für die beiden anderen Maßnahmen wurden keine Fördermittel bewilligt.

 

Programmjahr 2021

In der Sitzung des Rates am 01.09.2020 wurde zu den drei Förderanträgen weiterhin be­schlos­sen, bei Nichterhalt der Förderung im Jahr 2020 für das Jahr 2021 erneut einen Förderantrag zum 15.01.2021 für das Programmjahr 2021 zu stellen, was nach Erhalt der Förderung für den Skate- und Sportpark nun nur noch für die beiden anderen Maßnahmen erfolgt.

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, für folgende weitere Maßnahme einen dritten Förderantrag für das Programmjahr 2021 zu stellen:

 

Erweiterung des Vereinsheimes des SC Viktoria Rath-Anhoven 1912 e.V.

Der Sportverein SC Viktoria Rath-Anhoven 1912 e.V. ist laut Satzung ein Breiten­sportverein. Er hat derzeit 222 Mitglieder (Stand 25.11.2020) und betreibt aktuell eine Fußballabteilung. Training und Spielbetrieb seiner drei Mannschaften (1. Mannschaft sowie F- und G-Jugend) finden auf den beiden Rasensportplätzen in Rath-Anhoven statt. Der Kinder- und Jugendbereich benötigt dringend weitergehende Infrastruktur.

Der Verein verfügt über kein Vereinsheim im eigentlichen Sinne. Auf der Sportanlage in Rath-Anhoven steht lediglich ein kleines Gebäu­de mit zwei Toiletten, einer Umkleide- und Duschmöglichkeit für den Schiedsrichter sowie einem Raum für den Platzwart. Es wurde vor ca. 20 Jahren in Eigenleistung durch den Verein errichtet und hat eine Gesamtnutzfläche von rund 65 m² inklusive eines Spitzbodens.

Neben diesem Gebäude steht ein Schuppen in Holzkonstruktion, vom Verein „Bret­ter­bude“ genannt. Der Schuppen mit einer Fläche von ca. 40 m² beinhaltet einen Aufenthalts- bzw. Umkleideraum, der nur provisorisch elektrisch beheizt werden kann, sowie einen nicht beheizbaren „Kiosk“.

Die Grundstücke der Sportanlage befinden sich im Eigentum der Stadt Wegberg.

In diesem Jahr hat der Verein in eigener Initiative und Regie mit Fördermitteln aus der Nationalen Klimaschutz­initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Natur­schutz und Nukleare Sicherheit sowie aus dem Programm „Moderne Sportstätten 2022“ bereits das Flutlicht des Hauptplatzes in LED-Technik erneuert und im August in Betrieb genommen. Ein ca. 10%-iger finanzieller Eigenanteil wurde vom Verein getragen.

 

Der Entwurf der Erweiterung des Vereinsheims sieht die Errichtung als Anbau an das vorhandene kleine Gebäude an der Stelle vor, wo derzeit noch der Holzschuppen steht. Die „Bretter­bude“, ist demzufolge rückzubauen.

Nach derzeitigem Stand der Planung ist der Erweiterungsbau 2-geschossig geplant, jede Ebene mit ca. 110 m² Nutzfläche. In den beiden Geschossen sind Umkleide- und Sanitärbereiche (WC, Duschen) für die Heim- und die Gastmannschaften, ein Büro, ein großen Ver­sammlungsraum mit rund 80 m² sowie verschiedene Neben- und Abstellräume angeordnet.

Der Versammlungsraum kann gemäß Konzept des SC Viktoria Rath-Anhoven auch von anderen ortsansässigen Vereinen für Veranstaltungen, für die Durch­führung von Vorstandssitzungen und Mitglieder­versammlungen, für Schulungen, Fortbildungs­maßnahmen und ähnlichem genutzt werden.

Während des Trainings- und Spielbetriebs böten die Räumlichkeiten Erziehungs­berechtigten und Begleitpersonen eine Aufenthaltsmöglichkeit. Das neue Vereins­heim soll ein Ort des Zusammentreffens und der Kommunikation sein und somit zur Stärkung der Gemeinschaft vereinsübergreifend beitragen.

Für Umkleide- und Sanitärzwecke der Sportler werden derzeit in der Regel die Um­klei­de­räume in der Grundschule Rath-Anhoven genutzt. Diese befinden sich in einer Ent­fernung von ca. 450 m zum Sportplatzgelände. Auf diesem Weg, der von den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu jeder Jahreszeit und Witterung gegan­gen werden muss, ist zudem eine durch den Ort verlaufende Landstraße zu über­queren.

Durch die Erweiterung des Vereinsheimes am Sportplatz würde dieser insbesondere für die Kinder der F- und G-Jugend nicht zumutbare Zustand behoben. Der Verein würde insgesamt „kon­kurrenz­fähig“ zu anderen Vereinen in der Umge­bung bleiben, die derzeit noch über eine bessere Infrastruktur und Ausstattung verfügen.

 

Eine Bauvoranfrage wurde mit Datum vom 10.11.2020 durch das Ingenieurbüro IWK aus Wegberg bei der genehmigenden Behörde bereits eingereicht.

 

Priorisierung der Maßnahmen für die Förderanträge des Programmjahres 2021

Soweit eine Gemeinde mehrere Anträge im Rahmen des Programms „Investitions­pakt zur Förderung von Sportstätten“ stellt, ist nach den geltenden Richtlinien eine Priorisierung der Maßnahmen erforderlich.

Nachdem für die Maßnahme „Skate- und Sportpark“ eine Förderung für 2020 beschieden wurde, schlägt die Verwaltung für die Antragstellung 2021 folgende Rangfolge der drei verbleibenden Maßnahmen vor:

1.  Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzlandringbad

 2.   Sanierung des Grenzlandringbades

 3.  Erweiterung des Vereinsheims des SC Viktoria Rath-Anhoven

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Die berechneten Gesamtkosten der geplanten Erweiterung des Vereinsheims betragen 598.835,37 €. Bei einer Förderzusage für das Programmjahr 2021 beträgt die Förderquote 90% der förderfähigen Kosten, also 538.951,83 €. Die Übernahme des 10%-igen Eigenanteils in Höhe von 59.883,54 € ist formell von der antrag­stellenden Kommune zu bestätigen. Eine vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme des Eigenanteils wäre mit dem Verein SC Viktoria Rath-Anhoven zu treffen.

Der Mühlenstadt Wegberg würden durch die Baumaßnahme in diesem Falle keine Kosten entstehen. Die späteren Betriebs- und Unterhaltskosten würden ebenfalls komplett durch den Verein getragen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, die Verwaltung mit der Stellung eines dritten Förderantrags für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für das Jahr 2021 zu beauftragen. Es soll ein Förderantrag für die Erweiterung des Vereinsheims des SC Viktoria Rath-Anhoven 1912 e.V., wie im Vorlagentext beschrieben, gestellt werden.

Weiterhin beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, hinsichtlich der Priorisierung der drei Förderanträge für das Programmjahr 2021 folgende Rangfolge:

 

1.  Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzlandringbad

 2.   Sanierung des Grenzlandringbades

 3.  Erweiterung des Vereinsheims des SC Viktoria Rath-Anhoven

 

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