Entscheidungsvorlage - VO/0290/20
Grunddaten
- Betreff:
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Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen hier: Unterhaltung einer Geschäftsstelle der FDP-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Geschäftsstellen der Fraktionen der Freien Wähler Wegberg, FDP, Aktiv für Wegberg und Bündnis90/Die Grünen haben bislang Räumlichkeiten im Rathaus angemietet, die aufgrund von zusätzlichem Raumbedarf für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung fristgerecht zum 31.10.2020 gekündigt wurden.
Die FDP-Fraktion beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Räumlichkeiten auf der Hauptstraße in Wegberg anzumieten.
Der vordere, als Fraktionsraum nutzbare Teil, ist ca. 25 m² groß. Die Gesamtfläche, einschließlich Sanitäranlagen und Abstellraum, beträgt 70 m².
Die monatlichen Mietkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Kaltmiete: 400,00 €
Nebenkosten: 80,00 €
480,00 €
Dies entspricht einer Netto-Kaltmiete von 5,71 €/qm².
Die Räume werden ausschließlich durch die FDP-Fraktion genutzt.
Somit kann der Fraktion ein 100 %-iger Mietkostenzuschuss i.H.v. 480,00 € gewährt werden.
Weiterhin beantragt die Fraktion die Kostenübernahme für die Maklervergütung i.H.v. der 2,38- fachen Monatasmiete (952,00 €) und eine einmalige Aufwendung i.H.v. 600,00 € für Büroausstattung und Renovierungsarbeiten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, beschließt der FDP-Fraktion folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:
- Mietkostenzuschuss ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt in Höhe von monatlich 480,00 €,
- weitere beantragte Kosten für Büroausstattung und Renovierungsarbeiten i.H.v. max. 600,00 €,
- die Kostenübernahme für die Maklervergütung i.H.v. der 2,38- fachen Monatasmiete (952,00 €).
Die entstandenen Kosten sind der Verwaltung entsprechend nachzuweisen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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30,9 kB
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