Empfehlungsvorlage - VO/0026/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die GPA NRW hat in der Zeit vom 12.08. bis 14.08.2019 die Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS) für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 geprüft.

 

Nach § 105 Abs.6 GO legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Bürgermeister hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Sodann beschließt der Rat gemäß § 105 Abs.7 GO über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb einer dafür bestimmten Frist, das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann hierbei einbezogen werden.   

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Ferner empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss nach Beratung des Prüfungsberichts und der ebenfalls beigefügten Stellungnahme des Bürgermeisters dem Rat, sich die Stellungnahme des Bürgermeisters zu Eigen zu machen und die Abgabe gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde zu beschließen. 

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Anlagen

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