Entscheidungsvorlage - VO/0036/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Ratsbeschluss vom 11.07.2017 werden die Benutzungsgebühren für Bewohner der Übergangswohnheime durch die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom 14.07.2017 geregelt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg hat am 26.01.2021 beschlossen, die Gemeinschaftsunterkunft „In Gerichhausen 47“ ab dem 15. März 2021 für den bisherigen Zweck nicht mehr zu nutzen.

 

Im gleichen Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Änderung der „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg“ für die Ratssitzung am 02.03.2021 vorzubereiten, die Vorberatung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Kalkulation der Gebühren wurde aus dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre sowie aus den Planwerten für das Jahr 2021 in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung ermittelt. Die Stellungnahme des RPA liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Berücksichtigt wurden sowohl fixe Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, Abschreibung und kalkulatorische Zinsen) als auch variable Kosten (z.B. Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Müllkosten). Zudem sind bei der Gebührenkalkulation auch anrechenbare Allgemeinkosten (z.B. Kosten für Hausmeister, Heimleitung) berücksichtigt.

 

Die Gebührenberechnung wurde für jede Unterkunft einzeln durchgeführt. Die Allgemeinkosten wurden auf Grundlage der Nutzungsfläche auf die einzelnen Objekte umgelegt. Die Gemeinflächen (z.B. Küchen, Duschräume) wurden anteilig der sog. „Wohnfläche“ zugeschlagen.

 

Durch die Neuberechnung ergeben sich folgende Änderungen je Quadratmeter Nutzfläche:

 

Objekt

Gebühr je m² aus 2017

Gebühr je m² aus 2021

Differenz

Nordstraße 100

16,37 €

16,57 €

0,20 €

Philosophenweg 88

18,17 €

16,68 €

0,51 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die geplanten Einnahmen werden in den Produktsachkonten 05 03 03/43 21 00 und 05 06 02/43 21 40 dargestellt. Durch die Neuberechnung werden geringe Mehrerträge erwartet.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die erste Änderungssatzung zur „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom 14. Juli 2017“ in anliegender Fassung zu beschließen:

 

Erste Änderungsatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom ….

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli1994 (GV.NW.S. 666, SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.September 2020 (GV.NRW. S. 916) und der §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.Oktober .1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029) hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am ……….. folgende Gebührensatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg vom 14. Juli 2017 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 2 Satz 1 wird der Buchstabe c) „c) Gemeinschaftswohnheim In Gerichhausen 47“ gestrichen.

 

  1. § 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Benutzungsgebühr wird je Quadratmeter Nutzfläche erhoben. Sie beträgt pro Monat:

 

Objekt

Kosten je m²

Nordstraße 100

16,57 €

Philosophenweg 88

18,68 €

 

  1. In § 4 Absatz 4 wird in der Tabelle die Zeile 4

 

 

In Gerichhausen 47

0,34

 

 entfernt.

 

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2021 in Kraft.

 

 

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Anlagen

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