Mitteilungsvorlage - VO/0138/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1.

Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung

Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

 

2.

Liste der laufenden Bauleitplanverfahren

Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand der laufenden Bebauungsplanverfahren sowie den Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes informiert.

 

 

3.

Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung

Es liegt aktuell ein neuer Antrag im Zuständigkeitsbereich des WBVL vor. Dieser ist als Anlage Nr. 4 der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

4.

Neue Bürgeranträge

Es liegen aktuell keine neuen Bürgeranträge im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.

 

 

5.

Stellplatzsatzung

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 20.04.2021 wurde die Vorlage VO/0094/21 zum Erlass einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet Wegberg an die Verwaltung zurückverwiesen.

Die weitere Beratung sollte auf der Grundlage eines überarbeiteten Entwurfes in der Ausschusssitzung am 15.06.2021 fortgesetzt werden

 

Zurzeit befindet sich jedoch das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 in der landespolitischen Diskussion.

Der aktuell vorliegende Entwurf zur Novellierung der Landesbauordnung 2018 sieht weiterhin eine Ermächtigung für die Gemeinden zum Erlass einer eigenen Stellplatzsatzung vor. Die endgültige politische Beratung dieses Entwurfes erfolgt jedoch erst in der aktuellen Sitzungswoche des Landtages vom 16. bis 18. Juni 2021.

Anschließend soll die Novellierung zum 01. Juli 2021 rechtsgültig werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt die endgültige Beschlussfassung zur Änderung der Landesbauordnung 2018 durch den Landtag NRW abzuwarten, um die geplante Überarbeitung der Stellplatzsatzung an die, ab dem 01. Juli 2021 gültige Rechtslage anzupassen. Eine entsprechende Vorlage wird für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorbereitet.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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