Empfehlungsvorlage - VO/0205/21
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan I-48, Wegberg - Maaseiker Straße; Änderung Aufstellungsbeschluss / Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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29.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Sachverhaltsdarstellung wird zunächst auf die Vorlage VO/0202/21 verwiesen.
Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.06.2021 ist zwischenzeitlich am 22.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie in der oben genannten Ursprungsvorlage dargestellt, zu verfahren und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-48 zu ändern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor,
a) den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 29.10.2019 zum Bebauungsplan I-48, Wegberg – Maaseiker Straße aufzuheben und
b) die Aufstellung des Bebauungsplanes I-48, Wegberg – Maaseiker Straße auf der Grundlage der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches neu zu fassen.
Das Plangebiet in einer Gesamtgröße von ca. 2,7 ha befindet sich südwestlich der Maaseiker Straße und nördlich des Grenzlandringes. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgesetzt.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist.
Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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528,5 kB
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