Empfehlungsvorlage - VO/0206/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I-50, Wegberg - Venloer Straße; Änderung Aufstellungsbeschluss / Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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29.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Sachverhaltsdarstellung wird zunächst auf die Vorlage VO/0201/21 verwiesen.
Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.06.2021 ist zwischenzeitlich am 22.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Verwaltung schlägt vor, wie in der oben genannten Ursprungsvorlage dargestellt, zu verfahren und den Aufstellungsbeschluss zu Bebauungsplan I-50 zu ändern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor,
a) Den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 01.09.2020 zum Bebauungsplan I-50, Wegberg – Venloer Straße aufzuheben und
b) die Aufstellung des Bebauungsplanes I-50, Wegberg – Venloer Straße auf der Grundlage der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches neu zu fassen.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Straße Kringskamp, nördlich der Straße Schwalmweg und östlich der Venloer Straße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist.
Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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