Mitteilungsvorlage - VO/0029/20-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Mit Bürgerantrag vom 02.01.2020 wurde die Beseitigung der Verkehrsbehinderung durch die Linksabbieger an der Verkehrsampel Beecker Straße beantragt.

In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr vom 04.02.2020 wurde bereits über den Kostenfaktor der Planung und der Beschaffung neuer Ampelkörper gesprochen. Nach weiterer Überprüfung wäre für die Einrichtung einer Linksabbiegerspur nicht nur die Beschaffung einer neuen Ampelanlage samt Planung, sondern auch der Ausbau der Straße erforderlich.

Auch in der Unfallkommission vom 17.08.2021 wurde die Stelle nicht als Unfallhäufungspunkt benannt. Weder der Kreispolizeibehörde Heinsberg noch dem Bezirksdienst ist eine unnatürliche Situation hier bekannt. Im Hinblick auf die Verkehrsstärke in dem Bereich ist eine besondere Belastung nicht vorhanden. Zwischenzeitlich wurde die Tempo-30 Zone verlängert, welche so für zusätzliche Sicherheit beim Passieren des Kreuzungsbereiches sorgt. Die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Linksabbiegerspur liegt daher nicht vor. Die Einrichtung wäre somit eine freiwillige zusätzliche Maßnahme, für die die Kosten zu hoch erscheinen.

In der Sitzung vom 04.02.2020 wurde außerdem die Bitte geäußert, den Kreuzungspunkt im Hinblick auf den Radverkehr zu überdenken. Bereits für die Einrichtung von Radwegen/ Angebotsstreifen ist der Platz in dem Kreuzungsbereich kaum ausreichend. Der Fachbereich Umwelt, Verkehr und Abwasser ist bereits dabei den Kreuzungsbereich dahingehend neu planen zu lassen und hat hierzu bereits Angebote eingeholt. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt Kenntnis. Der Bürgerantrag wird zurückgewiesen. Der Antragsteller ist von der Verwaltung zu informieren.

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