Entscheidungsvorlage - VO/0123/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelbare Beteiligung der Stadt Wegberg an Gesellschaften zur Erzeugung von Biogas in Wassenberg und Haaren über die WestEnergie und Verkehr GmbH & Co. KG (west)- Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Wilkens, Richard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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30.05.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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20.06.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wie
in der Sitzung des Rates am 28.03.2006 mitgeteilt, hat der Aufsichtsrat der
West Energie und Verkehr GmbH & Co. KG empfohlen, sich seitens der west an
Gesellschaften in Wassenberg und Waldfeucht-Haaren zur Biogaserzeugung zu
beteiligen.
Im
Einzelnen handelt es sich um folgende Gesellschaften, die in der Gründung
stehen
-
Biogas Wassenberg VerwaltungsGmbH und Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG
-
Biogas Haaren VerwaltungsGmbH und Biogas Haaren GmbH & Co. KG
Wegen
der Beteiligung der Stadt Wegberg an den Kreiswerken Heinsberg (1 %) und damit
der mittelbaren Beteiligung an der west (0,5 %) ergeben sich aus der Gründung
der o. a. Gesellschaften mittelbare Beteiligungen im Sinne des § 108 Abs. 5 GO
NRW. Vertreter des Kreises oder der Kommunen in einer Gesellschaft, an der
Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar oder mittelbar mit
mehr als 25 % beteiligt sind, dürfen nach dieser Bestimmung einer Beteiligung
der Gesellschaft an einer anderen Gesellschaft nur nach vorheriger Entscheidung
des Rates zustimmen. Ein weiteres Erfordernis besteht darin, dass eine
mittelbare Beteiligung nur zulässig ist, wenn für die Kommune selbst die
Beteiligungsvoraussetzungen vorliegen und die Haftung der sich beteiligenden
Gesellschaft auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Diese Voraussetzungen
sind gegeben.
Der
entsprechende Ratsbeschluss ist nach § 107 Abs. 5 GO auf der Grundlage einer
Marktanalyse zu treffen. Die Marktanalysen für die Gesellschaften in Wassenberg
und Haaren und die Entwürfe der Gesellschaftsverträge werden den Fraktionen zur
Verfügung gestellt. Der Handwerkskammer Aachen, der Industrie- und
Handelskammer Aachen sowie der Gewerkschaft ver.di wurde – wie
vorgeschrieben – Gelegenheit zur Stellungnahme zur Marktanalyse gegeben.
Die
nächste Sitzung des Rates findet am 20.06.2006 statt. In der
Gesellschafterversammlung der Kreiswerke soll bereits am 19.06.2006 entschieden
werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Beschluss über die mittelbaren
Beteiligungen im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Mai 2006 im Wege der
Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW zu fassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung
gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Vertreter der Stadt Wegberg in den Gremien der
Kreiswerke Heinsberg GmbH und der west, den mittelbaren Beteiligungen
- an der Biogas
Wassenberg VerwaltungsGmbH und der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG
sowie
- an der Biogas
Haaren VerwaltungsGmbH und der Biogas Haaren GmbH & Co. KG
über
die west zuzustimmen.
