Entscheidungsvorlage - VO/0123/06

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie in der Sitzung des Rates am 28.03.2006 mitgeteilt, hat der Aufsichtsrat der West Energie und Verkehr GmbH & Co. KG empfohlen, sich seitens der west an Gesellschaften in Wassenberg und Waldfeucht-Haaren zur Biogaserzeugung zu beteiligen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gesellschaften, die in der Gründung stehen

- Biogas Wassenberg VerwaltungsGmbH und Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG

- Biogas Haaren VerwaltungsGmbH und Biogas Haaren GmbH & Co. KG

 

Wegen der Beteiligung der Stadt Wegberg an den Kreiswerken Heinsberg (1 %) und damit der mittelbaren Beteiligung an der west (0,5 %) ergeben sich aus der Gründung der o. a. Gesellschaften mittelbare Beteiligungen im Sinne des § 108 Abs. 5 GO NRW. Vertreter des Kreises oder der Kommunen in einer Gesellschaft, an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 25 % beteiligt sind, dürfen nach dieser Bestimmung einer Beteiligung der Gesellschaft an einer anderen Gesellschaft nur nach vorheriger Entscheidung des Rates zustimmen. Ein weiteres Erfordernis besteht darin, dass eine mittelbare Beteiligung nur zulässig ist, wenn für die Kommune selbst die Beteiligungsvoraussetzungen vorliegen und die Haftung der sich beteiligenden Gesellschaft auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Diese Voraussetzungen sind gegeben.

 

Der entsprechende Ratsbeschluss ist nach § 107 Abs. 5 GO auf der Grundlage einer Marktanalyse zu treffen. Die Marktanalysen für die Gesellschaften in Wassenberg und Haaren und die Entwürfe der Gesellschaftsverträge werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Der Handwerkskammer Aachen, der Industrie- und Handelskammer Aachen sowie der Gewerkschaft ver.di wurde – wie vorgeschrieben – Gelegenheit zur Stellungnahme zur Marktanalyse gegeben.

 

Die nächste Sitzung des Rates findet am 20.06.2006 statt. In der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke soll bereits am 19.06.2006 entschieden werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Beschluss über die mittelbaren Beteiligungen im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Mai 2006 im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW zu fassen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten

 

Alternativen:

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Vertreter der Stadt Wegberg in den Gremien der Kreiswerke Heinsberg GmbH und der west, den mittelbaren Beteiligungen

  • an der Biogas Wassenberg VerwaltungsGmbH und der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG sowie
  • an der Biogas Haaren VerwaltungsGmbH und der Biogas Haaren GmbH & Co. KG

über die west zuzustimmen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...