Empfehlungsvorlage - VO/0299/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage des § 8 KomHVO erstellt. Die Stellenplanungen bestehen aus den folgenden Dokumenten:

 

a)     Veränderungsübersicht

b)     Stellenplan (Zahlenwerk unterteilt nach Beschäftigtengruppe)

c)     Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der

 informatorisch beschäftigten Dienstkräfte

d)     Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplanes auf

 die Produkte

e)     Übersicht über k.u.- (künftig umzuwandeln) bzw. k.w.- (künftig wegfallend)

 Vermerke

f)       Übersicht über die Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnungen

 

Im Rahmen der Stellenplanerstellung erfolgte eine umfassende Beteiligung des Verwaltungsvorstandes, sowie des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat verzichten auf eine Stellungnahme.

 

Die Ziele des Gleichstellungsplanes wurden berücksichtigt.

 

Der Stellenplan weist eine Gesamtstellenzahl in Höhe von 222,37 Stellen aus. Im Vergleich mit dem Stellenplan 2021 (218,17 Stellen) entspricht dies einer Steigerung in Höhe von 4,20 Stellen. Diese Gesamtveränderung ergibt sich in Bezug auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Tariflich Beschäftigte:  +   0,43 Stellen

Sozial- und Erziehungsdienst  +   1,76 Stellen

Beamte                    +   2,01 Stellen*

Gesamt     +   4,20 Stellen

 

Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes muss darauf hingewiesen werden, dass der künftige Personalbedarf von den konkreten Belegungszahlen abhängt. Den Aufwendungen müssen die Zuschussgewährungen und Refinanzierungen bis zu einer Quote in Höhe von rund 87,5 % gegenübergestellt werden, die sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergeben.

 

*Bei den +2,01 Stellen im Bereich der Beamten handelt es sich nicht wirklich um eine Stellenmehrung. Für den Stellenplan 2021 wurde die Stelle FBI/13 (Prozessmanagement/Digitalisierung) in der Übersicht „Stellenplan 2021 Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnung (Seite25) jeweils für die Bereiche Beamte und Tariflich Beschäftigte ausgewiesen, in der Zählung der Stellen jedoch nur für den Bereich Tariflich Beschäftigte geführt (vgl. Produktzuordnung 01.10.02 Organisation, Seite 14).

Die Stelle wurde mit einem Beamten besetzt, sodass bei den Tariflich Beschäftigten für das Jahr 2022 eine Stelle weniger und bei den Beamten eine Stelle mehr ausgewiesen wird (vgl. Produktzuordnung Produkt 01.10.02 Organisation, Seiten 10 und 13).

Der restliche Stellenanteil bei den Beamten von 1,01 Stellen resultiert aus der Ausschöpfung von mehreren teilzeitbeschäftigten Stellenanteilen, die im Bereich der Informatorisch Beschäftigten geführt wurden.

 

Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 sind bei den Sachkonten der jeweiligen Produkte im Teilergebnisplan veranschlagt.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat, den Stellenplan 2022 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

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Anlagen

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