Entscheidungsvorlage - VO/0217/21-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 29.06.2021 hat der Rat mit Stimmenmehrheit beschlossen, dass die Verwaltung künftig im Rahmen der Stellenplanberatungen – in nichtöffentlicher Vorlage – zusätzlich zu den Stellenbezeichnungen die Namen der Beschäftigten nennt.

Der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss mit Schreiben vom 16.07.2021 gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) beanstandet.

 

In der Ratssitzung am 09.11.2021 hat der Rat seinen Beschluss vom 29.06.2021 bestätigt und somit die Beanstandung des Bürgermeisters zurückgewiesen.

Anschließend hat der Bürgermeister die Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 29.06.2021 mit der Bitte um Entscheidung gemäß § 54 Absatz 2 Satz 4 GO NRW an die Kommunalaufsicht übermittelt.

 

Mit Anhörung vom 07.12.2021 teilte die Kommunalaufsicht ihre Absicht mit, den beanstandeten Beschluss vom 29.06.2021 gemäß § 122 Absatz 1, Satz 2 GO NRW aufzuheben. Das Schreiben ist der Vorlage beigefügt.

Der Bürgermeister informierte die Ratsmitglieder bereits vorab in der Ratssitzung am 07.12.2021 mündlich, sodann mit Schreiben vom 09.12.2021 unter Hinweis auf die Stellungnahmefrist.

 

Der Bürgermeister wird keine Stellungnahme abgeben.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat entscheidet nach Beratung.

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Anlagen

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