Mitteilungsvorlage - VO/0003/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1.

Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung

Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

 

2.

Liste der laufenden Bauleitplanverfahren

Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 und des WBVL vom 30.11.2021 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand und den perspektivischen Abschluss der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der laufenden Bebauungsplanverfahren inkl. dem Stand der Erschließungsplanung / Baureifmachung informiert.

 

 

3.

Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung

Es liegen keine neuen Anträge der Fraktionen im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.

 

 

4.

Neue Bürgeranträge

Es liegen keine neuen Bürgeranträge im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.

 

 

5.

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz

Mit Datum vom 20.12.2021 wurde die Stadt Wegberg im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz als Nachbargemeinde beteiligt.

 

Erstmalig erhielt die Stadt Wegberg die Möglichkeit, zum Einzelhandelskonzept Erkelenz im Zuge der ersten Fortschreibung Stellung zu nehmen. Dies erfolgte mit Schreiben vom 28.07.2010. Den Anregungen der Stadt Wegberg folgte der Rat der Stadt Erkelenz in den überwiegenden Punkten seinerzeit jedoch nicht; die erste Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Erkelenz wurde am 02.02.2011 beschlossen. Eine Darstellung der seinerzeitigen Anregungen der Stadt Wegberg und die hierzu erfolgte Abwägung ist der Vorlage A 61 / 189 / 2011 im Ratsinformationssystem der Stadt Erkelenz zu entnehmen.

 

Nach den nun vorgelegten Unterlagen sind die beabsichtigten Änderungen im Zuge der zweiten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes marginal. So sollen insbesondere die zentralen Versorgungsbereiche Innenstadt Erkelenz und Erkelenz-Nord geringfügig verändert sowie die Erkelenzer Sortimentsliste der nicht zentrenrelevanten Sortimente um die Warengruppen Angler- und Jagdartikel, Waffen, Sportgeräte / -großgeräte und Teppiche (Einzelware) ergänzt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung werden die Belange der Stadt Wegberg durch die beabsichtigten Änderungen im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Erkelenz nicht berührt. Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 

 

6.

Punkt 7 der Liste der offenen Anträge – „Verbesserung der Radwegesituation“

In der Sitzung des WBVL am 10.09.2019 erfolgte die Einbringung eines Bürgerantrages zur Verbesserung der Radwegesituation in Wegberg.

 

In den vergangenen 2 Jahren hat die Verwaltung sowohl die stadteigenen Radwege als auch die Radwege anderer Straßenbaulastträger (Land NRW) umfangreich saniert. Die letzten Arbeiten konnten Ende 2021 abgeschlossen werden.

 

Der Antrag wird seitens der Verwaltung als erledigt betrachtet.

 

Für die kommende Sitzung des Fachausschusses am 22.03.2022 ist seitens der Verwaltung die Einbringung einer entsprechende Sitzungsvorlage geplant, in der die Details der erfolgten Sanierungsarbeiten dargestellt werden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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